Da weiter kein Regen in Sicht ist, wurde im Land Brandenburg am Wochenende die höchste Waldbrandwarnstufe ausgegeben. Das bedeutet:
Im Umgang mit Feuer laut § 23 des brandenburgischen Waldgesetzes: Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Wer dies nicht beachtet, muss laut § 37 mit einer Strafe rechnen:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Allgemein gilt, höchste Vorsicht auch beim Spaziergang im Wald. Wenn möglich bitte vermeiden. Jegliche Gläser, Zigarettenstummel, Streichhölzer oder sonstiges brennbares oder leicht entflammbares Material nicht in Wäldern oder auf Wiesen verwenden oder wegschmeißen!
Die Übersicht zu den Waldbrandwarnstufen gibt es hier.
Foto: Wikipedia, CC3.0 Lizenz, Urheber: Tilo
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