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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack kritisiert Präventionsgesetz

14:55 Uhr | 20. März 2013
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Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack hat den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention als völlig unzureichend bezeichnet. „Der Entwurf der Bundesregierung für ein Präventionsgesetz ist nicht das, was der Name verspricht“, erklärte Tack.
„Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen. Gesundheitsvorsorge ist aber eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb müssen neben den Kassen auch die anderen großen Sozialversicherungsträger zur Prävention beitragen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind aber im Entwurf immer noch ausgespart“, kritisiert Tack.
Trotz mancher moderner Präventionsrhetorik bleibe der Ansatz der Regierungskoalition letztlich bei einer Betonung individueller Verantwortung für die Gesundheit stehen und lasse die konkreten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger weitgehend außer Acht. Es reich e nicht aus,
Menschen dazu aufzufordern, sich gesund zu verhalten. Das sei eine der festen Erkenntnisse der Gesundheitswissenschaften der letzten Jahrzehnte, betonte die Ministerin.
Menschen, die sozial benachteiligt sind, sind auch gesundheitlich benachteiligt. Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung könnte ein Weg sein, um Benachteiligungen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in sozial ungünstige Verhältnisse geboren werden. Vor diesem Hintergrund engagiert sich Brandenburg bereits seit Jahren besonders stark für die Gesundheit von Kindern. Im Entwurf der Bundesregierung werden die auf Landesebene und kommunaler Ebene vorhandenen Präventionsaktivitäten aber nicht berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Kassen in der Prävention an Nationalen Gesundheitszielen orientieren. Das ist eigentlich eine gute Idee. Aber es ist ein bürokratisches Monstrum zu befürchten, wenn selbst Teil- und Unterziele der nationalen Ziele Gesetzesgeltung erhalten sollen.
Das Präventionsgesetz muss die bestehenden, bewährten Strukturen auf der Landesebene und auch kommunaler Ebene berücksichtigen. 2011 haben die Länder die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen fest zu verankern und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern, nicht nur den Krankenkassen, gemeinsam und ausreichend zu finanzieren.
Tack: „Der Regierungsentwurf ist enttäuschend. Prävention wird nicht allein durch die Aufforderung, sich gesund zu verhalten, erreicht werden können. Das ist schlechte Symbolpolitik und diese wird insbesondere sozial benachteiligte Menschen eher beschämen und bloßstellen als unterstützen. Brandenburg führt 2013 den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. In dieser Verantwortung wird Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf eine Stärkung der Prävention drängen und sich einer billigen Symbolpolitik widersetzen.“
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack hat den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention als völlig unzureichend bezeichnet. „Der Entwurf der Bundesregierung für ein Präventionsgesetz ist nicht das, was der Name verspricht“, erklärte Tack.
„Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen. Gesundheitsvorsorge ist aber eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb müssen neben den Kassen auch die anderen großen Sozialversicherungsträger zur Prävention beitragen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind aber im Entwurf immer noch ausgespart“, kritisiert Tack.
Trotz mancher moderner Präventionsrhetorik bleibe der Ansatz der Regierungskoalition letztlich bei einer Betonung individueller Verantwortung für die Gesundheit stehen und lasse die konkreten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger weitgehend außer Acht. Es reich e nicht aus,
Menschen dazu aufzufordern, sich gesund zu verhalten. Das sei eine der festen Erkenntnisse der Gesundheitswissenschaften der letzten Jahrzehnte, betonte die Ministerin.
Menschen, die sozial benachteiligt sind, sind auch gesundheitlich benachteiligt. Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung könnte ein Weg sein, um Benachteiligungen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in sozial ungünstige Verhältnisse geboren werden. Vor diesem Hintergrund engagiert sich Brandenburg bereits seit Jahren besonders stark für die Gesundheit von Kindern. Im Entwurf der Bundesregierung werden die auf Landesebene und kommunaler Ebene vorhandenen Präventionsaktivitäten aber nicht berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Kassen in der Prävention an Nationalen Gesundheitszielen orientieren. Das ist eigentlich eine gute Idee. Aber es ist ein bürokratisches Monstrum zu befürchten, wenn selbst Teil- und Unterziele der nationalen Ziele Gesetzesgeltung erhalten sollen.
Das Präventionsgesetz muss die bestehenden, bewährten Strukturen auf der Landesebene und auch kommunaler Ebene berücksichtigen. 2011 haben die Länder die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen fest zu verankern und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern, nicht nur den Krankenkassen, gemeinsam und ausreichend zu finanzieren.
Tack: „Der Regierungsentwurf ist enttäuschend. Prävention wird nicht allein durch die Aufforderung, sich gesund zu verhalten, erreicht werden können. Das ist schlechte Symbolpolitik und diese wird insbesondere sozial benachteiligte Menschen eher beschämen und bloßstellen als unterstützen. Brandenburg führt 2013 den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. In dieser Verantwortung wird Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf eine Stärkung der Prävention drängen und sich einer billigen Symbolpolitik widersetzen.“
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack hat den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention als völlig unzureichend bezeichnet. „Der Entwurf der Bundesregierung für ein Präventionsgesetz ist nicht das, was der Name verspricht“, erklärte Tack.
„Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen. Gesundheitsvorsorge ist aber eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb müssen neben den Kassen auch die anderen großen Sozialversicherungsträger zur Prävention beitragen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind aber im Entwurf immer noch ausgespart“, kritisiert Tack.
Trotz mancher moderner Präventionsrhetorik bleibe der Ansatz der Regierungskoalition letztlich bei einer Betonung individueller Verantwortung für die Gesundheit stehen und lasse die konkreten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger weitgehend außer Acht. Es reich e nicht aus,
Menschen dazu aufzufordern, sich gesund zu verhalten. Das sei eine der festen Erkenntnisse der Gesundheitswissenschaften der letzten Jahrzehnte, betonte die Ministerin.
Menschen, die sozial benachteiligt sind, sind auch gesundheitlich benachteiligt. Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung könnte ein Weg sein, um Benachteiligungen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in sozial ungünstige Verhältnisse geboren werden. Vor diesem Hintergrund engagiert sich Brandenburg bereits seit Jahren besonders stark für die Gesundheit von Kindern. Im Entwurf der Bundesregierung werden die auf Landesebene und kommunaler Ebene vorhandenen Präventionsaktivitäten aber nicht berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Kassen in der Prävention an Nationalen Gesundheitszielen orientieren. Das ist eigentlich eine gute Idee. Aber es ist ein bürokratisches Monstrum zu befürchten, wenn selbst Teil- und Unterziele der nationalen Ziele Gesetzesgeltung erhalten sollen.
Das Präventionsgesetz muss die bestehenden, bewährten Strukturen auf der Landesebene und auch kommunaler Ebene berücksichtigen. 2011 haben die Länder die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen fest zu verankern und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern, nicht nur den Krankenkassen, gemeinsam und ausreichend zu finanzieren.
Tack: „Der Regierungsentwurf ist enttäuschend. Prävention wird nicht allein durch die Aufforderung, sich gesund zu verhalten, erreicht werden können. Das ist schlechte Symbolpolitik und diese wird insbesondere sozial benachteiligte Menschen eher beschämen und bloßstellen als unterstützen. Brandenburg führt 2013 den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. In dieser Verantwortung wird Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf eine Stärkung der Prävention drängen und sich einer billigen Symbolpolitik widersetzen.“
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack hat den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention als völlig unzureichend bezeichnet. „Der Entwurf der Bundesregierung für ein Präventionsgesetz ist nicht das, was der Name verspricht“, erklärte Tack.
„Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Präventionsausgaben der Krankenkassen. Gesundheitsvorsorge ist aber eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb müssen neben den Kassen auch die anderen großen Sozialversicherungsträger zur Prävention beitragen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind aber im Entwurf immer noch ausgespart“, kritisiert Tack.
Trotz mancher moderner Präventionsrhetorik bleibe der Ansatz der Regierungskoalition letztlich bei einer Betonung individueller Verantwortung für die Gesundheit stehen und lasse die konkreten Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger weitgehend außer Acht. Es reich e nicht aus,
Menschen dazu aufzufordern, sich gesund zu verhalten. Das sei eine der festen Erkenntnisse der Gesundheitswissenschaften der letzten Jahrzehnte, betonte die Ministerin.
Menschen, die sozial benachteiligt sind, sind auch gesundheitlich benachteiligt. Die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung könnte ein Weg sein, um Benachteiligungen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nichts dafür können, wenn sie in sozial ungünstige Verhältnisse geboren werden. Vor diesem Hintergrund engagiert sich Brandenburg bereits seit Jahren besonders stark für die Gesundheit von Kindern. Im Entwurf der Bundesregierung werden die auf Landesebene und kommunaler Ebene vorhandenen Präventionsaktivitäten aber nicht berücksichtigt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich die Kassen in der Prävention an Nationalen Gesundheitszielen orientieren. Das ist eigentlich eine gute Idee. Aber es ist ein bürokratisches Monstrum zu befürchten, wenn selbst Teil- und Unterziele der nationalen Ziele Gesetzesgeltung erhalten sollen.
Das Präventionsgesetz muss die bestehenden, bewährten Strukturen auf der Landesebene und auch kommunaler Ebene berücksichtigen. 2011 haben die Länder die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, Prävention und Gesundheitsförderung nachhaltig in allen Politikfeldern und Lebensbereichen fest zu verankern und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von allen Sozialleistungsträgern, nicht nur den Krankenkassen, gemeinsam und ausreichend zu finanzieren.
Tack: „Der Regierungsentwurf ist enttäuschend. Prävention wird nicht allein durch die Aufforderung, sich gesund zu verhalten, erreicht werden können. Das ist schlechte Symbolpolitik und diese wird insbesondere sozial benachteiligte Menschen eher beschämen und bloßstellen als unterstützen. Brandenburg führt 2013 den Vorsitz in der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. In dieser Verantwortung wird Brandenburg gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf eine Stärkung der Prävention drängen und sich einer billigen Symbolpolitik widersetzen.“
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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