Brandenburgs Spitzenbeamte sollen künftig eine zweijährige Probezeit durchlaufen. Dazu hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem in der Landesverwaltung die Führungsfunktionen im Beamtenverhältnis auf Zeit abgeschafft und die Führungsfunktionen im Beamtenverhältnis auf Probe eingeführt werden. Die künftige Probezeit soll zwei Jahre betragen. „Damit können wir auch weiterhin verlässlich feststellen, ob sich die Betreffenden in ihrer besonders herausgehobenen Verantwortung bewähren, bevor sie ihr Führungsamt endgültig verliehen bekommen“, unterstrich Innenminister Jörg Schönbohm.
Anlass für die beabsichtigte Änderung des Landesbeamtengesetzes ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Mai 2008, das eine vergleichbare Vorschrift im Landesbeamtengesetz von Nordrhein-Westfalen zu den Führungsämtern auf Zeit als verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte.
Bei den Führungsfunktionen im Brandenburgischen Landesbeamtengesetz geht es um die Positionen der Abteilungsleiter in den Ministerien, die Leiter von oberen Landesbehörden (ab Besoldungsgruppe A 16) und die Schulleiter. Für die zirka 110 derzeitigen Beamtinnen und Beamten Brandenburgs mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit soll es Übergangsregelungen geben. Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird von Ernennungen beziehungsweise Beförderungen abgesehen.
Analoge, verfassungsrechtlich nicht beanstandete Regelungen werden bereits im Bund sowie in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt praktiziert.
Quelle: Staatskanzlei
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