Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden. Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen Abläufe an das neue Verfahren anpassen müssen.
Die zukünftige Anwendung der ELStAM wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Insgesamt sind bundesweit über 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr als zwei Millionen Arbeitgeber von der Umstellung betroffen. Sobald Arbeitgeber das elektronische Verfahren nutzen, können sie die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie zum Beispiel die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Steuerlich bedeutsame Änderungen werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Die Finanzverwaltung wird rechtzeitig über weitere Details informieren.
Quelle: Ministerium der Finanzen
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