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NIEDERLAUSITZ aktuell

Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen – Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

7:18 Uhr | 12. Mai 2012
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„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

„Wir begrüßen, dass die Mehrheit der Länder heute im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat votiert hat. Die Landesregierung wird sich dort insbesondere dafür einsetzen, dass die Begrenzung der Vergütung bis 10 MW-Anlagenleistung zurückgenommen wird, ebenso wie die räumliche Zusammenfassung entfernt voneinander stehender Einzelanlagen. Die Streichung dieser Regelungen würde das Konzept sichern, aus den Pachteinahmen der PV-Anlagen die Munitionsberäumung auf Konversionsflächen zu finanzieren. Ich erwarte jetzt, dass der Vermittlungsausschuss zügig zu einem Ergebnis kommt, “ sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers nach der gestrigen Sitzung des Bundesrates.
Christoffers forderte erneut die Verlängerung der bislang geltenden Regeln für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen. „Die jetzt geplanten Kürzungen gefährden die Existenzgrundlagen vieler einheimischer PV-Produzenten und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Grundsätzlich zerstörten derartig abrupt wirkende Kürzungen der EEG-Vergütung, wie sie das Gesetz vorsieht, das Vertrauen der Investoren in verlässliche Rahmenbedingungen, die durch die im EEG vorgesehene Degression der Einspeisevergütung vorgegeben waren.“
„Auch wenn das Gesetz jetzt im Vermittlungsauschuß auf dem Prüfstand steht, ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir dringend industriepolitische Gespräche zwischen Bund und Ländern brauchen, um einen verlässlichen Rahmen für die Industrie der erneuerbaren Energienbranche zu schaffen“, so Minister Christoffers weiter. Von einem solchen Rahmen werde nicht zuletzt auch das Gelingen der Energiewende abhängen.
Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat einen eigenen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Damit wollte das Land insbesondere erreichen, dass die im Gesetz vorgeschriebenen Regelungen von Photovoltaik – Großflächenanlagen nicht in der jetzt vorliegenden Form wirksam werden. Gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen hatte Brandenburg auch einen Antrag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, von der geplanten Absenkung der Einspeisevergütung für Solarstrom Abstand zu nehmen. Beide Bundesländer hatten die Bundesregierung in einem weiteren Antrag aufgefordert mit Beteiligung der Länder einen „Masterplan Energiewende“ aufstellen.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

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Cottbus | Petition "Kinderrechte ins Grundgesetz" gestartet; Forderungen und Zeitplan im Talk
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes Brandenburg hat beim Bundestag eine Petition eingereicht, in der sie fordern, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Aus Sicht der Initiatorinnen und ...Initiatoren sind die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bislang nicht ausreichend rechtlich abgesichert. Die Petition soll dazu beitragen, Beteiligung, Schutz und Förderung von Kindern verbindlicher zu regeln. Unterstützt wird das Vorhaben in Cottbus unter anderem von Bundestagsabgeordneter Maja Wallstein und Sänger Alexander Knappe. Die Petition kann noch bis zum 13. Juli 2025 unterschrieben werden. Dafür ist eine Unterschriftenliste nötig, die online unter http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de zum Herunterladen bereitsteht oder auch im Cottbuser Rathaus, Schulen, Kitas oder bei Festivitäten ausliegen.

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