Die deutsche gesetzliche Krankenversicherungskarte ist gleichzeitig eine europäische. Die Europäische Krankenversicherungskarte (European, Health Insurance Card – EHIC) stellt die jeweilige Krankenkasse im Regelfall auf der Rückseite der nationalen Versichertenkarte unentgeltlich aus, darauf weist der BKK Landesverband Mitte aus Anlass des Sommerferienstarts hin.
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch darauf, sich damit in den öffentlichen Gesundheitssystemen von EU-Ländern behandeln zu lassen, wenn ein Unfall passiert ist oder eine akute Erkrankung medizinische Hilfe erfordert. Die Kosten werden nach dem Recht des Urlaubslandes von der Gesetzlichen Krankenkasse des Patienten übernommen. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung wird empfohlen, da die Kosten eines medizinisch erforderlichen Rücktransports nach Deutschland von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung oder die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes. Auslandsurlauber sprechen am besten vorher mit ihrer Krankenkasse, welche Sonderregeln eventuell gelten.
Quelle: BKK Landesverband Mitte
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