Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich mit Umweltministerin Anita Tack über „Leitlinien zur naturschutzgerechten Teichwirtschaft“ verständigt. Neben den Hinweisen die sich aus der Umsetzung des Bundes- und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zum Arten- und Biotopschutz ergeben, sind auch Aspekte zur FFH-Verträglichkeit und zur Bewirtschaftung in Schutzgebieten aufgenommen worden. Ziel ist es, den Teichwirten eine größere Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Teichanlagen zu bieten. Darüber hinaus sind die Leitlinien der guten fachlichen Praxis auch Grundlage bei der Ausgestaltung der künftigen Förderpolitik.
Vogelsänger: „Eine nachhaltige Teichbewirtschaftung schließt ein positives betriebswirtschaftliches Ergebnis zur Erhaltung der Teichwirtschaft ebenso ein wie die Berücksichtigung ökologischer Maßgaben.“
„Mit der Einhaltung der guten fachlichen Praxis wird ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und dem jeweiligen Schutzerfordernis andererseits geschaffen“, erklärte Tack.
Das Land Brandenburg gehört neben Sachsen und Bayern zu den Bundesländern, die über eine große Anzahl an Teichwirtschaften verfügen (4.200 Hektar). Karpfenteichwirtschaften haben eine seit Jahrhunderten bestehende Tradition. Dabei handelt es sich um künstlich angelegte Teiche, die der Produktion von Karpfen und weiteren wärmeliebenden Speisefischen dienen. Die Zucht von Speisekarpfen in flachen Teichen wurde in den Lausitzer Teichgebieten bereits im Mittelalter etabliert. Der Karpfen war ursprünglich eine beliebte Fastenspeise der Mönche. Gegenwärtig werden in Brandenburg jährlich etwa 1000 bis 1200 Tonnen Speisefische produziert. Die heutigen, auf das Nachhaltigkeitsprinzip orientierenden Produktionsverfahren sind sowohl auf den Erhalt des Berufsstandes als auch auf die Bewahrung der historischen Teichlandschaften gerichtet. Die künstlich angelegten Fischteiche sind im Laufe der Geschichte zu einem wesentlichen Bestandteil der Kulturlandschaft geworden und haben neben ihrer Funktion als Fischzuchtanlagen eine wichtige landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Gleichzeitig dienen sie auch als Erholungsgebiete.
Teichlandschaften sind nicht zuletzt Lebensraum einer Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, womit ihre besondere naturschutzfachliche Bedeutung einhergeht. Die Lebensraumqualität der Teichlandschaften hat dazu geführt, dass 88 Prozent der brandenburgischen Teichwirtschaften innerhalb von Schutzgebieten liegen und auch Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind.
Diese Biotopfunktion erfüllen die Teiche nur, sofern sie mit naturnahen Produktionsverfahren bewirtschaftet werden. Um dieses zu sichern, haben sich die Teichwirte und der Naturschutz über die gute fachliche Praxis in der Teichwirtschaft verständigt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fotos: Karpfenteiche in Mulknitz, Archivbilder
Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich mit Umweltministerin Anita Tack über „Leitlinien zur naturschutzgerechten Teichwirtschaft“ verständigt. Neben den Hinweisen die sich aus der Umsetzung des Bundes- und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zum Arten- und Biotopschutz ergeben, sind auch Aspekte zur FFH-Verträglichkeit und zur Bewirtschaftung in Schutzgebieten aufgenommen worden. Ziel ist es, den Teichwirten eine größere Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Teichanlagen zu bieten. Darüber hinaus sind die Leitlinien der guten fachlichen Praxis auch Grundlage bei der Ausgestaltung der künftigen Förderpolitik.
Vogelsänger: „Eine nachhaltige Teichbewirtschaftung schließt ein positives betriebswirtschaftliches Ergebnis zur Erhaltung der Teichwirtschaft ebenso ein wie die Berücksichtigung ökologischer Maßgaben.“
„Mit der Einhaltung der guten fachlichen Praxis wird ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und dem jeweiligen Schutzerfordernis andererseits geschaffen“, erklärte Tack.
Das Land Brandenburg gehört neben Sachsen und Bayern zu den Bundesländern, die über eine große Anzahl an Teichwirtschaften verfügen (4.200 Hektar). Karpfenteichwirtschaften haben eine seit Jahrhunderten bestehende Tradition. Dabei handelt es sich um künstlich angelegte Teiche, die der Produktion von Karpfen und weiteren wärmeliebenden Speisefischen dienen. Die Zucht von Speisekarpfen in flachen Teichen wurde in den Lausitzer Teichgebieten bereits im Mittelalter etabliert. Der Karpfen war ursprünglich eine beliebte Fastenspeise der Mönche. Gegenwärtig werden in Brandenburg jährlich etwa 1000 bis 1200 Tonnen Speisefische produziert. Die heutigen, auf das Nachhaltigkeitsprinzip orientierenden Produktionsverfahren sind sowohl auf den Erhalt des Berufsstandes als auch auf die Bewahrung der historischen Teichlandschaften gerichtet. Die künstlich angelegten Fischteiche sind im Laufe der Geschichte zu einem wesentlichen Bestandteil der Kulturlandschaft geworden und haben neben ihrer Funktion als Fischzuchtanlagen eine wichtige landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Gleichzeitig dienen sie auch als Erholungsgebiete.
Teichlandschaften sind nicht zuletzt Lebensraum einer Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, womit ihre besondere naturschutzfachliche Bedeutung einhergeht. Die Lebensraumqualität der Teichlandschaften hat dazu geführt, dass 88 Prozent der brandenburgischen Teichwirtschaften innerhalb von Schutzgebieten liegen und auch Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind.
Diese Biotopfunktion erfüllen die Teiche nur, sofern sie mit naturnahen Produktionsverfahren bewirtschaftet werden. Um dieses zu sichern, haben sich die Teichwirte und der Naturschutz über die gute fachliche Praxis in der Teichwirtschaft verständigt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fotos: Karpfenteiche in Mulknitz, Archivbilder
Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich mit Umweltministerin Anita Tack über „Leitlinien zur naturschutzgerechten Teichwirtschaft“ verständigt. Neben den Hinweisen die sich aus der Umsetzung des Bundes- und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zum Arten- und Biotopschutz ergeben, sind auch Aspekte zur FFH-Verträglichkeit und zur Bewirtschaftung in Schutzgebieten aufgenommen worden. Ziel ist es, den Teichwirten eine größere Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Teichanlagen zu bieten. Darüber hinaus sind die Leitlinien der guten fachlichen Praxis auch Grundlage bei der Ausgestaltung der künftigen Förderpolitik.
Vogelsänger: „Eine nachhaltige Teichbewirtschaftung schließt ein positives betriebswirtschaftliches Ergebnis zur Erhaltung der Teichwirtschaft ebenso ein wie die Berücksichtigung ökologischer Maßgaben.“
„Mit der Einhaltung der guten fachlichen Praxis wird ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und dem jeweiligen Schutzerfordernis andererseits geschaffen“, erklärte Tack.
Das Land Brandenburg gehört neben Sachsen und Bayern zu den Bundesländern, die über eine große Anzahl an Teichwirtschaften verfügen (4.200 Hektar). Karpfenteichwirtschaften haben eine seit Jahrhunderten bestehende Tradition. Dabei handelt es sich um künstlich angelegte Teiche, die der Produktion von Karpfen und weiteren wärmeliebenden Speisefischen dienen. Die Zucht von Speisekarpfen in flachen Teichen wurde in den Lausitzer Teichgebieten bereits im Mittelalter etabliert. Der Karpfen war ursprünglich eine beliebte Fastenspeise der Mönche. Gegenwärtig werden in Brandenburg jährlich etwa 1000 bis 1200 Tonnen Speisefische produziert. Die heutigen, auf das Nachhaltigkeitsprinzip orientierenden Produktionsverfahren sind sowohl auf den Erhalt des Berufsstandes als auch auf die Bewahrung der historischen Teichlandschaften gerichtet. Die künstlich angelegten Fischteiche sind im Laufe der Geschichte zu einem wesentlichen Bestandteil der Kulturlandschaft geworden und haben neben ihrer Funktion als Fischzuchtanlagen eine wichtige landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Gleichzeitig dienen sie auch als Erholungsgebiete.
Teichlandschaften sind nicht zuletzt Lebensraum einer Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, womit ihre besondere naturschutzfachliche Bedeutung einhergeht. Die Lebensraumqualität der Teichlandschaften hat dazu geführt, dass 88 Prozent der brandenburgischen Teichwirtschaften innerhalb von Schutzgebieten liegen und auch Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind.
Diese Biotopfunktion erfüllen die Teiche nur, sofern sie mit naturnahen Produktionsverfahren bewirtschaftet werden. Um dieses zu sichern, haben sich die Teichwirte und der Naturschutz über die gute fachliche Praxis in der Teichwirtschaft verständigt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fotos: Karpfenteiche in Mulknitz, Archivbilder
Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger hat sich mit Umweltministerin Anita Tack über „Leitlinien zur naturschutzgerechten Teichwirtschaft“ verständigt. Neben den Hinweisen die sich aus der Umsetzung des Bundes- und des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes zum Arten- und Biotopschutz ergeben, sind auch Aspekte zur FFH-Verträglichkeit und zur Bewirtschaftung in Schutzgebieten aufgenommen worden. Ziel ist es, den Teichwirten eine größere Rechtssicherheit für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Teichanlagen zu bieten. Darüber hinaus sind die Leitlinien der guten fachlichen Praxis auch Grundlage bei der Ausgestaltung der künftigen Förderpolitik.
Vogelsänger: „Eine nachhaltige Teichbewirtschaftung schließt ein positives betriebswirtschaftliches Ergebnis zur Erhaltung der Teichwirtschaft ebenso ein wie die Berücksichtigung ökologischer Maßgaben.“
„Mit der Einhaltung der guten fachlichen Praxis wird ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und dem jeweiligen Schutzerfordernis andererseits geschaffen“, erklärte Tack.
Das Land Brandenburg gehört neben Sachsen und Bayern zu den Bundesländern, die über eine große Anzahl an Teichwirtschaften verfügen (4.200 Hektar). Karpfenteichwirtschaften haben eine seit Jahrhunderten bestehende Tradition. Dabei handelt es sich um künstlich angelegte Teiche, die der Produktion von Karpfen und weiteren wärmeliebenden Speisefischen dienen. Die Zucht von Speisekarpfen in flachen Teichen wurde in den Lausitzer Teichgebieten bereits im Mittelalter etabliert. Der Karpfen war ursprünglich eine beliebte Fastenspeise der Mönche. Gegenwärtig werden in Brandenburg jährlich etwa 1000 bis 1200 Tonnen Speisefische produziert. Die heutigen, auf das Nachhaltigkeitsprinzip orientierenden Produktionsverfahren sind sowohl auf den Erhalt des Berufsstandes als auch auf die Bewahrung der historischen Teichlandschaften gerichtet. Die künstlich angelegten Fischteiche sind im Laufe der Geschichte zu einem wesentlichen Bestandteil der Kulturlandschaft geworden und haben neben ihrer Funktion als Fischzuchtanlagen eine wichtige landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Gleichzeitig dienen sie auch als Erholungsgebiete.
Teichlandschaften sind nicht zuletzt Lebensraum einer Vielzahl seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten, womit ihre besondere naturschutzfachliche Bedeutung einhergeht. Die Lebensraumqualität der Teichlandschaften hat dazu geführt, dass 88 Prozent der brandenburgischen Teichwirtschaften innerhalb von Schutzgebieten liegen und auch Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sind.
Diese Biotopfunktion erfüllen die Teiche nur, sofern sie mit naturnahen Produktionsverfahren bewirtschaftet werden. Um dieses zu sichern, haben sich die Teichwirte und der Naturschutz über die gute fachliche Praxis in der Teichwirtschaft verständigt.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Fotos: Karpfenteiche in Mulknitz, Archivbilder