In einer ersten Stellungnahme hat Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger die heute von EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Jahre nach 2013 als Entwurf bewertet, „der aber noch viel Spielraum für Diskussionen und Interpretationen zulässt.“ Die Europäische Kommission hat heute in Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Zeitspanne von 2014 bis 2020 vorgelegt.
Vogelsänger: „Die darin definierten Hauptziele der künftigen Agrarpolitik finden unsere ungeteilte Zustimmung. Das ihre Umsetzung auch weiterhin auf der Grundlage des Zwei-Säulen-Modells mit einer vorab definierten finanziellen Ausstattung – also ohne Modulation und damit ohne eine nachträgliche Umverteilung – erfolgen soll, entspricht einer Forderung, die wir immer wieder gestellt haben.“
Die Vorschläge zu den Marktmaßnahmen entsprechen der auch von Brandenburg unterstützten Position nach einer grundsätzlich marktorientierten Agrarpolitik.
Bei der weiteren Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung ist für Vogelsänger wichtig, dass den Regionen die nötige Flexibilität bei der Durchführung der Fördermaßnahmen zugestanden wird, dass die Regeln zwischen ländlicher Entwicklungspolitik und Strukturfondspolitik harmonisiert werden und dass das Monitoring- und Evaluierungssystem vereinfacht und verschlankt wird.
Als Problem könnte sich erweisen, dass die Kommission offenbar weiterhin die Idee einer größenabhängigen Kappungsgrenze verfolgen will. Davon wären insbesondere wieder die größeren Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern betroffen. „Völlig unakzeptabel ist für Brandenburg eine Obergrenze für Direktzahlungen. Wer Kappungsgrenzen befürwortet, um angebliche Großlandwirte zu treffen, weiß nicht, wovon er redet. Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft liegt auch im Agrarbereich in Kooperationen und Zusammenschlüssen und das sind unsere größeren Betriebe, nämlich Betriebe, die nicht nur einer Familie, sondern vielen Familien Arbeit geben“, so Vogelsänger: „Betrachtet man die positiven Wirkungen eines Hektars bewirtschafteter Nutzfläche auf die Artenvielfalt oder den Klimaschutz, dann können wir nicht erkennen, warum ein Hektar in einem größeren Betrieb weniger wert sein soll als in einem bäuerlichen Familienbetrieb.“ Gemeinwohlleistungen werden unabhängig von der Agrarstruktur erbracht. Der Vorschlag, für Großbetriebe durch die Anerkennung von Beschäftigung eine Kompensation zur Kappung der Direktzahlungen zu schaffen, erscheint wenig praktikabel.
Bislang ist allerdings kaum erkennbar, wo für den Kommissar die Grenze zwischen groß und klein verläuft. Das vorgelegte Papier enthält kaum konkrete Zahlen, „ein Beleg dafür, wie schwierig es sein wird, in den kommenden Debatten die Bedürfnisse der 27 EU-Mitglieder unter einen Hut zu bringen.“
Die Vorschläge zur Splittung der ersten Säule überzeugen nicht. Sie führen zu einer Vermischung der beiden Säulen, wodurch die GAP an Klarheit, Verständlichkeit und damit an Überzeugungskraft verlieren würde. Zudem wäre damit ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen verbunden.
Schon jetzt ist sichtbar, dass die neue EU-Förderperiode keine nennenswerten Erleichterungen in Sachen Bürokratie bringen wird. Vogelsänger: „Ich sehe demzufolge hier einen hohen Diskussionsbedarf.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
In einer ersten Stellungnahme hat Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger die heute von EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Jahre nach 2013 als Entwurf bewertet, „der aber noch viel Spielraum für Diskussionen und Interpretationen zulässt.“ Die Europäische Kommission hat heute in Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Zeitspanne von 2014 bis 2020 vorgelegt.
Vogelsänger: „Die darin definierten Hauptziele der künftigen Agrarpolitik finden unsere ungeteilte Zustimmung. Das ihre Umsetzung auch weiterhin auf der Grundlage des Zwei-Säulen-Modells mit einer vorab definierten finanziellen Ausstattung – also ohne Modulation und damit ohne eine nachträgliche Umverteilung – erfolgen soll, entspricht einer Forderung, die wir immer wieder gestellt haben.“
Die Vorschläge zu den Marktmaßnahmen entsprechen der auch von Brandenburg unterstützten Position nach einer grundsätzlich marktorientierten Agrarpolitik.
Bei der weiteren Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung ist für Vogelsänger wichtig, dass den Regionen die nötige Flexibilität bei der Durchführung der Fördermaßnahmen zugestanden wird, dass die Regeln zwischen ländlicher Entwicklungspolitik und Strukturfondspolitik harmonisiert werden und dass das Monitoring- und Evaluierungssystem vereinfacht und verschlankt wird.
Als Problem könnte sich erweisen, dass die Kommission offenbar weiterhin die Idee einer größenabhängigen Kappungsgrenze verfolgen will. Davon wären insbesondere wieder die größeren Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern betroffen. „Völlig unakzeptabel ist für Brandenburg eine Obergrenze für Direktzahlungen. Wer Kappungsgrenzen befürwortet, um angebliche Großlandwirte zu treffen, weiß nicht, wovon er redet. Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft liegt auch im Agrarbereich in Kooperationen und Zusammenschlüssen und das sind unsere größeren Betriebe, nämlich Betriebe, die nicht nur einer Familie, sondern vielen Familien Arbeit geben“, so Vogelsänger: „Betrachtet man die positiven Wirkungen eines Hektars bewirtschafteter Nutzfläche auf die Artenvielfalt oder den Klimaschutz, dann können wir nicht erkennen, warum ein Hektar in einem größeren Betrieb weniger wert sein soll als in einem bäuerlichen Familienbetrieb.“ Gemeinwohlleistungen werden unabhängig von der Agrarstruktur erbracht. Der Vorschlag, für Großbetriebe durch die Anerkennung von Beschäftigung eine Kompensation zur Kappung der Direktzahlungen zu schaffen, erscheint wenig praktikabel.
Bislang ist allerdings kaum erkennbar, wo für den Kommissar die Grenze zwischen groß und klein verläuft. Das vorgelegte Papier enthält kaum konkrete Zahlen, „ein Beleg dafür, wie schwierig es sein wird, in den kommenden Debatten die Bedürfnisse der 27 EU-Mitglieder unter einen Hut zu bringen.“
Die Vorschläge zur Splittung der ersten Säule überzeugen nicht. Sie führen zu einer Vermischung der beiden Säulen, wodurch die GAP an Klarheit, Verständlichkeit und damit an Überzeugungskraft verlieren würde. Zudem wäre damit ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen verbunden.
Schon jetzt ist sichtbar, dass die neue EU-Förderperiode keine nennenswerten Erleichterungen in Sachen Bürokratie bringen wird. Vogelsänger: „Ich sehe demzufolge hier einen hohen Diskussionsbedarf.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
In einer ersten Stellungnahme hat Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger die heute von EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Jahre nach 2013 als Entwurf bewertet, „der aber noch viel Spielraum für Diskussionen und Interpretationen zulässt.“ Die Europäische Kommission hat heute in Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Zeitspanne von 2014 bis 2020 vorgelegt.
Vogelsänger: „Die darin definierten Hauptziele der künftigen Agrarpolitik finden unsere ungeteilte Zustimmung. Das ihre Umsetzung auch weiterhin auf der Grundlage des Zwei-Säulen-Modells mit einer vorab definierten finanziellen Ausstattung – also ohne Modulation und damit ohne eine nachträgliche Umverteilung – erfolgen soll, entspricht einer Forderung, die wir immer wieder gestellt haben.“
Die Vorschläge zu den Marktmaßnahmen entsprechen der auch von Brandenburg unterstützten Position nach einer grundsätzlich marktorientierten Agrarpolitik.
Bei der weiteren Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung ist für Vogelsänger wichtig, dass den Regionen die nötige Flexibilität bei der Durchführung der Fördermaßnahmen zugestanden wird, dass die Regeln zwischen ländlicher Entwicklungspolitik und Strukturfondspolitik harmonisiert werden und dass das Monitoring- und Evaluierungssystem vereinfacht und verschlankt wird.
Als Problem könnte sich erweisen, dass die Kommission offenbar weiterhin die Idee einer größenabhängigen Kappungsgrenze verfolgen will. Davon wären insbesondere wieder die größeren Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern betroffen. „Völlig unakzeptabel ist für Brandenburg eine Obergrenze für Direktzahlungen. Wer Kappungsgrenzen befürwortet, um angebliche Großlandwirte zu treffen, weiß nicht, wovon er redet. Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft liegt auch im Agrarbereich in Kooperationen und Zusammenschlüssen und das sind unsere größeren Betriebe, nämlich Betriebe, die nicht nur einer Familie, sondern vielen Familien Arbeit geben“, so Vogelsänger: „Betrachtet man die positiven Wirkungen eines Hektars bewirtschafteter Nutzfläche auf die Artenvielfalt oder den Klimaschutz, dann können wir nicht erkennen, warum ein Hektar in einem größeren Betrieb weniger wert sein soll als in einem bäuerlichen Familienbetrieb.“ Gemeinwohlleistungen werden unabhängig von der Agrarstruktur erbracht. Der Vorschlag, für Großbetriebe durch die Anerkennung von Beschäftigung eine Kompensation zur Kappung der Direktzahlungen zu schaffen, erscheint wenig praktikabel.
Bislang ist allerdings kaum erkennbar, wo für den Kommissar die Grenze zwischen groß und klein verläuft. Das vorgelegte Papier enthält kaum konkrete Zahlen, „ein Beleg dafür, wie schwierig es sein wird, in den kommenden Debatten die Bedürfnisse der 27 EU-Mitglieder unter einen Hut zu bringen.“
Die Vorschläge zur Splittung der ersten Säule überzeugen nicht. Sie führen zu einer Vermischung der beiden Säulen, wodurch die GAP an Klarheit, Verständlichkeit und damit an Überzeugungskraft verlieren würde. Zudem wäre damit ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen verbunden.
Schon jetzt ist sichtbar, dass die neue EU-Förderperiode keine nennenswerten Erleichterungen in Sachen Bürokratie bringen wird. Vogelsänger: „Ich sehe demzufolge hier einen hohen Diskussionsbedarf.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
In einer ersten Stellungnahme hat Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger die heute von EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos vorgelegten Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) für die Jahre nach 2013 als Entwurf bewertet, „der aber noch viel Spielraum für Diskussionen und Interpretationen zulässt.“ Die Europäische Kommission hat heute in Form einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Zeitspanne von 2014 bis 2020 vorgelegt.
Vogelsänger: „Die darin definierten Hauptziele der künftigen Agrarpolitik finden unsere ungeteilte Zustimmung. Das ihre Umsetzung auch weiterhin auf der Grundlage des Zwei-Säulen-Modells mit einer vorab definierten finanziellen Ausstattung – also ohne Modulation und damit ohne eine nachträgliche Umverteilung – erfolgen soll, entspricht einer Forderung, die wir immer wieder gestellt haben.“
Die Vorschläge zu den Marktmaßnahmen entsprechen der auch von Brandenburg unterstützten Position nach einer grundsätzlich marktorientierten Agrarpolitik.
Bei der weiteren Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung ist für Vogelsänger wichtig, dass den Regionen die nötige Flexibilität bei der Durchführung der Fördermaßnahmen zugestanden wird, dass die Regeln zwischen ländlicher Entwicklungspolitik und Strukturfondspolitik harmonisiert werden und dass das Monitoring- und Evaluierungssystem vereinfacht und verschlankt wird.
Als Problem könnte sich erweisen, dass die Kommission offenbar weiterhin die Idee einer größenabhängigen Kappungsgrenze verfolgen will. Davon wären insbesondere wieder die größeren Agrarbetriebe in den neuen Bundesländern betroffen. „Völlig unakzeptabel ist für Brandenburg eine Obergrenze für Direktzahlungen. Wer Kappungsgrenzen befürwortet, um angebliche Großlandwirte zu treffen, weiß nicht, wovon er redet. Die Zukunft der europäischen Landwirtschaft liegt auch im Agrarbereich in Kooperationen und Zusammenschlüssen und das sind unsere größeren Betriebe, nämlich Betriebe, die nicht nur einer Familie, sondern vielen Familien Arbeit geben“, so Vogelsänger: „Betrachtet man die positiven Wirkungen eines Hektars bewirtschafteter Nutzfläche auf die Artenvielfalt oder den Klimaschutz, dann können wir nicht erkennen, warum ein Hektar in einem größeren Betrieb weniger wert sein soll als in einem bäuerlichen Familienbetrieb.“ Gemeinwohlleistungen werden unabhängig von der Agrarstruktur erbracht. Der Vorschlag, für Großbetriebe durch die Anerkennung von Beschäftigung eine Kompensation zur Kappung der Direktzahlungen zu schaffen, erscheint wenig praktikabel.
Bislang ist allerdings kaum erkennbar, wo für den Kommissar die Grenze zwischen groß und klein verläuft. Das vorgelegte Papier enthält kaum konkrete Zahlen, „ein Beleg dafür, wie schwierig es sein wird, in den kommenden Debatten die Bedürfnisse der 27 EU-Mitglieder unter einen Hut zu bringen.“
Die Vorschläge zur Splittung der ersten Säule überzeugen nicht. Sie führen zu einer Vermischung der beiden Säulen, wodurch die GAP an Klarheit, Verständlichkeit und damit an Überzeugungskraft verlieren würde. Zudem wäre damit ein erheblicher Mehraufwand an Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen verbunden.
Schon jetzt ist sichtbar, dass die neue EU-Förderperiode keine nennenswerten Erleichterungen in Sachen Bürokratie bringen wird. Vogelsänger: „Ich sehe demzufolge hier einen hohen Diskussionsbedarf.“
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft