Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat heute Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung scharf kritisiert, künftig den Kommunen in Deutschland das Recht einzuräumen, auf ihren 15-prozentigen Anteil an der Einkommensteuer Zuschläge zu erheben. „Was auf den ersten Blick nach einer gut gemeinten Maßnahme zur Verbesserung der finanziellen Situation der Städte und Gemeinden aussieht, entpuppt sich auf den zweiten Blick als unsoziale Maßnahme, die die Unterschiede zwischen den Kommunen weiter verstärken wird“, betonte Trochowski. Sie verwies darauf, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die Einkommensteuer senken und den Schwarzen Peter den Kommunen zuschieben könne. „Die Aufgaben der Kommunen bleiben bestehen, es wird den Städten und Gemeinden daher nichts anderes übrig bleiben, als Zuschläge auf ihren 15-prozentigen Anteil an der Einkommensteuer zu erheben“, erläuterte Trochowski. Die Bundesregierung könne sich so eine Steuersenkung auf die Fahnen schreiben, die in Wahrheit für die Menschen – gerade in ärmeren Kommunen – eine massive Steuererhöhung sei.
Zugleich verwies die Finanzstaatssekretärin darauf, dass Zuschläge auf den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer die soziale Schieflage zwischen den Kommunen weiter verstärken wird. „Es wird einen Wettstreit um einkommensstarke Einwohner geben, bei dem mit Sicherheit die heute schon finanzschwachen Städte und Gemeinden das Nachsehen haben werden“, sagte Trochowski. Kommunen mit wenig Mitteln könnten auf die Zuschläge nicht verzichten, in der Folge würden sie Gutverdiener verlieren, wodurch sich ihre Finanzsituation noch weiter verschlechtere. „Statt mehr Schieflage brauchen wir aber mehr Solidarität zwischen den Kommunen“, sagte Trochowski. Darüber hinaus trage das Vorhaben nicht zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei, denn es liege auf der Hand, dass finanzschwache Kommunen in der Folge weniger Infrastruktur anbieten könnten.
Die Finanzstaatssekretärin zeigte sich überzeugt davon, dass hinter dem Vorhaben, kommunale Zuschläge auf die Einkommensteuer einzuführen, die Pläne der FDP stehen, die Gewerbesteuer langfristig abzuschaffen. „Da sich die FDP mit ihren Plänen zur Abschaffung der Gewebesteuer bisher nicht durchsetzen konnte, versucht sie nun eine alternative Einnahmequelle für die Kommunen zu etablieren, die der Einstieg in den Ausstieg aus der Gewerbesteuer sein soll“, unterstrich Trochowski. Damit solle langfristig die Last von den Unternehmen auf die Schultern der Bürgerinnen und Bürger verlagert werden. Finanzstaatssekretärin Trochowski: „Das dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern ist weitere Klientelpolitik der Bundesregierung.“ Zugleich werde mit den Hebesätzen auf die Einkommensteuer – obwohl gerade die FDP immer den Bürokratieabbau fordere – ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den Bundesländern etabliert. Unterm Strich schadeten Schäubles Steuerreformpläne so sowohl den Bürgern, den Kommunen als auch den Ländern.
Hintergrund:
In Deutschland wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die zu zahlende Einkommensteuer vom Arbeitslohn abgezogen (Lohnsteuer). Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber wird von den Finanzverwaltungen der Bundesländer überwacht. Jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer steht dem Bund und den Bundesländern und 15 Prozent den Städten und Gemeinden zu.
Quelle: Ministerium der Finanzen
Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski hat heute Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung scharf kritisiert, künftig den Kommunen in Deutschland das Recht einzuräumen, auf ihren 15-prozentigen Anteil an der Einkommensteuer Zuschläge zu erheben. „Was auf den ersten Blick nach einer gut gemeinten Maßnahme zur Verbesserung der finanziellen Situation der Städte und Gemeinden aussieht, entpuppt sich auf den zweiten Blick als unsoziale Maßnahme, die die Unterschiede zwischen den Kommunen weiter verstärken wird“, betonte Trochowski. Sie verwies darauf, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung die Einkommensteuer senken und den Schwarzen Peter den Kommunen zuschieben könne. „Die Aufgaben der Kommunen bleiben bestehen, es wird den Städten und Gemeinden daher nichts anderes übrig bleiben, als Zuschläge auf ihren 15-prozentigen Anteil an der Einkommensteuer zu erheben“, erläuterte Trochowski. Die Bundesregierung könne sich so eine Steuersenkung auf die Fahnen schreiben, die in Wahrheit für die Menschen – gerade in ärmeren Kommunen – eine massive Steuererhöhung sei.
Zugleich verwies die Finanzstaatssekretärin darauf, dass Zuschläge auf den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer die soziale Schieflage zwischen den Kommunen weiter verstärken wird. „Es wird einen Wettstreit um einkommensstarke Einwohner geben, bei dem mit Sicherheit die heute schon finanzschwachen Städte und Gemeinden das Nachsehen haben werden“, sagte Trochowski. Kommunen mit wenig Mitteln könnten auf die Zuschläge nicht verzichten, in der Folge würden sie Gutverdiener verlieren, wodurch sich ihre Finanzsituation noch weiter verschlechtere. „Statt mehr Schieflage brauchen wir aber mehr Solidarität zwischen den Kommunen“, sagte Trochowski. Darüber hinaus trage das Vorhaben nicht zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei, denn es liege auf der Hand, dass finanzschwache Kommunen in der Folge weniger Infrastruktur anbieten könnten.
Die Finanzstaatssekretärin zeigte sich überzeugt davon, dass hinter dem Vorhaben, kommunale Zuschläge auf die Einkommensteuer einzuführen, die Pläne der FDP stehen, die Gewerbesteuer langfristig abzuschaffen. „Da sich die FDP mit ihren Plänen zur Abschaffung der Gewebesteuer bisher nicht durchsetzen konnte, versucht sie nun eine alternative Einnahmequelle für die Kommunen zu etablieren, die der Einstieg in den Ausstieg aus der Gewerbesteuer sein soll“, unterstrich Trochowski. Damit solle langfristig die Last von den Unternehmen auf die Schultern der Bürgerinnen und Bürger verlagert werden. Finanzstaatssekretärin Trochowski: „Das dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern ist weitere Klientelpolitik der Bundesregierung.“ Zugleich werde mit den Hebesätzen auf die Einkommensteuer – obwohl gerade die FDP immer den Bürokratieabbau fordere – ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den Bundesländern etabliert. Unterm Strich schadeten Schäubles Steuerreformpläne so sowohl den Bürgern, den Kommunen als auch den Ländern.
Hintergrund:
In Deutschland wird bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die zu zahlende Einkommensteuer vom Arbeitslohn abgezogen (Lohnsteuer). Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber wird von den Finanzverwaltungen der Bundesländer überwacht. Jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer steht dem Bund und den Bundesländern und 15 Prozent den Städten und Gemeinden zu.
Quelle: Ministerium der Finanzen