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NIEDERLAUSITZ aktuell

Verbot der rechtsextremen ANSDAPO bestandskräftig

14:20 Uhr | 19. März 2008
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Schönbohm: Kurs von Repression und Aufklärung wird fortgesetzt
Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ANSDAPO ist nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt bestandskräftig. “Damit wird ein klares Signal an die Feinde des demokratischen Rechtsstaats gesetzt”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. Er hatte den
Strausberger Verein im Juli 2005 verboten.
Der Innenminister betonte: “Für Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird nicht toleriert. Das gilt für Gewalt von Rechtsaußen wie von Linksaußen gleichermaßen. Wir werden den Kampf gegen den Extremismus mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln weiter konsequent führen. Wir verfolgen den richtigen Kurs von Aufklärung und Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel weiter.”
Schönbohm hatte das Verbot der ANSDAPO seinerzeit mit einer Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet, was vom Gericht ausdrücklich bestätigt wurde. Der Verein orientierte sich nicht nur in seiner äußeren Form und in seinem Sprachgebrauch, sondern auch mit seiner antidemokratischen Zielsetzung am Nationalsozialismus und richtet sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Bereits im April 2005 hatte Schönbohm auch die rechtsextremistische ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow verboten. Im Juli 2006 folgte ein Verbot des ebenfalls rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’. Außerdem wurden im Jahre 1995 die ‘Direkte Akti-on/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Kurs von Repression und Aufklärung wird fortgesetzt
Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ANSDAPO ist nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt bestandskräftig. “Damit wird ein klares Signal an die Feinde des demokratischen Rechtsstaats gesetzt”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. Er hatte den
Strausberger Verein im Juli 2005 verboten.
Der Innenminister betonte: “Für Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird nicht toleriert. Das gilt für Gewalt von Rechtsaußen wie von Linksaußen gleichermaßen. Wir werden den Kampf gegen den Extremismus mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln weiter konsequent führen. Wir verfolgen den richtigen Kurs von Aufklärung und Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel weiter.”
Schönbohm hatte das Verbot der ANSDAPO seinerzeit mit einer Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet, was vom Gericht ausdrücklich bestätigt wurde. Der Verein orientierte sich nicht nur in seiner äußeren Form und in seinem Sprachgebrauch, sondern auch mit seiner antidemokratischen Zielsetzung am Nationalsozialismus und richtet sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Bereits im April 2005 hatte Schönbohm auch die rechtsextremistische ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow verboten. Im Juli 2006 folgte ein Verbot des ebenfalls rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’. Außerdem wurden im Jahre 1995 die ‘Direkte Akti-on/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Kurs von Repression und Aufklärung wird fortgesetzt
Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ANSDAPO ist nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt bestandskräftig. “Damit wird ein klares Signal an die Feinde des demokratischen Rechtsstaats gesetzt”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. Er hatte den
Strausberger Verein im Juli 2005 verboten.
Der Innenminister betonte: “Für Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird nicht toleriert. Das gilt für Gewalt von Rechtsaußen wie von Linksaußen gleichermaßen. Wir werden den Kampf gegen den Extremismus mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln weiter konsequent führen. Wir verfolgen den richtigen Kurs von Aufklärung und Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel weiter.”
Schönbohm hatte das Verbot der ANSDAPO seinerzeit mit einer Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet, was vom Gericht ausdrücklich bestätigt wurde. Der Verein orientierte sich nicht nur in seiner äußeren Form und in seinem Sprachgebrauch, sondern auch mit seiner antidemokratischen Zielsetzung am Nationalsozialismus und richtet sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Bereits im April 2005 hatte Schönbohm auch die rechtsextremistische ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow verboten. Im Juli 2006 folgte ein Verbot des ebenfalls rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’. Außerdem wurden im Jahre 1995 die ‘Direkte Akti-on/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten.
Quelle: Ministerium des Innern

Schönbohm: Kurs von Repression und Aufklärung wird fortgesetzt
Das Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung ANSDAPO ist nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg jetzt bestandskräftig. “Damit wird ein klares Signal an die Feinde des demokratischen Rechtsstaats gesetzt”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm heute in Potsdam. Er hatte den
Strausberger Verein im Juli 2005 verboten.
Der Innenminister betonte: “Für Neonazi-Propaganda und Rassenhass gibt es in unserem Lande keinen Platz. Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung wird nicht toleriert. Das gilt für Gewalt von Rechtsaußen wie von Linksaußen gleichermaßen. Wir werden den Kampf gegen den Extremismus mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln weiter konsequent führen. Wir verfolgen den richtigen Kurs von Aufklärung und Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Mittel weiter.”
Schönbohm hatte das Verbot der ANSDAPO seinerzeit mit einer Wesensverwandtschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus begründet, was vom Gericht ausdrücklich bestätigt wurde. Der Verein orientierte sich nicht nur in seiner äußeren Form und in seinem Sprachgebrauch, sondern auch mit seiner antidemokratischen Zielsetzung am Nationalsozialismus und richtet sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Bereits im April 2005 hatte Schönbohm auch die rechtsextremistische ‘Kameradschaft Hauptvolk’ und ihre Untergliederung ‘Sturm 27’ in Rathenow verboten. Im Juli 2006 folgte ein Verbot des ebenfalls rechtsextremistischen Vereins ‘Schutzbund Deutschland’. Außerdem wurden im Jahre 1995 die ‘Direkte Akti-on/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‘Kameradschaft Oberhavel’ verboten.
Quelle: Ministerium des Innern

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