Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei einem im Raum Kölsa erlegten Wildschwein im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen ein Befall von Trichinellen festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin ist inzwischen das Ergebnis bestätigt worden.
Im Landkreis Elbe-Elster wurden bereits im Jahr 2011 bei einem Wildschwein in Doberlug-Kirchhain massenhaft Trichinen gefunden. Die Amtstierärztin nimmt den neuerlichen Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild jeder Altersklasse und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch in unserer Region diese Muskelparasiten vorhanden sind und sich zunehmend verbreiten.
Die Probenahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils Montag, Mittwoch und Freitag in speziell dafür ausgestatteten und akkreditierten Laboren im Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Dres. Kreher / Dr. Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden, oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Im Jahr 2012 wurden im Landkreis Elbe-Elster 8.430 Tiere, davon 3.747 Wildschweine, auf Trichinen untersucht.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Bis dahin muss der Tierkörper im Ganzen, z.B. für weitere Probeentnahmen, zur Verfügung stehen. Bei Trichinenbefall müssen alle Tierkörperteile unverzüglich über eine zugelassene Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich entsorgt werden.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind die Jäger aufgefordert, alle Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
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