Das Thema Pflegebedürftigkeit der Eltern kann jeden treffen. Und da ambulante oder stationäre Pflege viel Geld kostet, müssen sich die Familienangehörigen auch damit befassen.
Zunächst werden die Rente und das Ersparte des Pflegebedürftigen eingesetzt. Wenn das nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, werden auch die Kinder in die Pflicht genommen. Was also tun, wenn die Leistungen der Pflegekasse und die Rente für die Finanzierung der Pflege nicht ausreichen? Müssen die Kinder für die entstehenden Kosten aufkommen? Wie viel Geld bleibt den Kindern noch zum Leben, wenn sie zu den Pflegeheimkosten beitragen sollen? Wie hoch ist die Vermögensfreigrenze? Welche Rolle spielen der Partner und die eigenen Kinder?
Zum Thema „Unterhaltspflicht von Kindern, wenn Eltern pflegebedürftig werden“ klärt der Pflegestützpunkt Cottbus am Mittwoch, den 22.05.2013, 15:00 Uhr, in einer kostenfreien Informationsveranstaltung im Begegnungsraum 1 des Rathauses am Neumarkt auf. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Im Anschluss stehen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes für weitere Fragen zum Thema Pflege, Wohnen im Alter, Hilfsmittel usw. zur Verfügung.
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