Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol
Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus und die Hochschule Lausitz sollen zu einer Gesamthochschule verschmolzen werden – so hat es zumindest das Brandenburgische Kabinett, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern, beschlossen. Eine selbst erfüllende Prophezeiung, haben sich doch die beiden Regierungsparteien schon seit längerem auf den gemeinsamen Kurs geeinigt. Nun werden Wissenschaft, Forschung und Lehre nach §5 Absatz 3 der Grundgesetzes als frei, also unabhängig von äußerer staatlicher Einwirkung durch die Legislative definiert. Dies hat sehr gute Gründe: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre bewirkt die Unabhängigkeit, Objektivität und Kreativität der entsprechenden Institutionen. Reine Auftragsforschungen oder Eingriffe aufgrund politischer Interessen sollen dadurch begrenzt, ja sogar verhindert werden. Warum greift eine Landesregierung nun in diesen in auf höchster Gesetzesebene geschützten Bereich ein? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, dennoch können Gründe zusammengetragen werden:
· Die forschenden und lehrenden Einrichtungen verstoßen gegen die Verfassung, andere bestehende Gesetze, gegen ethische Grundannahmen der Gesellschaft oder schädigen das Gemeinwohl. In der Vergangenheit hat z.B. die Stammzellenforschung zu Diskussionen über Ethik und die Würde des Menschen nach §1 Grundgesetz hervorgerufen.
· Die Hochschulen sind ihren vertraglichen Verpflichtungen mit der aufsichtführenden Behörde nicht nachgekommen. Zielvereinbarungen hat es in Brandenburg bislang nur sehr begrenzt, z.B. über die Einrichtung von Doktorandenschulen gegeben. Über 90 Prozent der Finanzierungen wurden über ein statisches Mittelverteilungsmodell vergeben, das, in sich verstärkender Form, die Konkurrenz aller Hochschulen in Brandenburg förderte, ohne dass höhere Leistung auch bindend zu besserer Ausstattung führte. Bestes Beispiel: Studierendenzahlen werden besonders honoriert – jede Hochschule mit Aufwuchs müsste also mehr Geld bekommen. Da das Budget im Vorhinein jedoch festgeschrieben ist, führt dies dazu, dass – wenn alle Hochschulen bei den Studierendenzahlen zulegen – kein einziger Euro aus dem Landeshaushalt zu den Hochschulen gelangt. Eine groteske und fatale Situation, die sich das Ministerium hausgemacht hat.
· Die die Hochschulen finanzierende Behörde kann ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden. Aufgrund zu geringer Haushaltsbudgets ist die Zahl von Wissenschaftseinrichtungen nicht mehr effektiv betreibbar. Dies gilt für Brandenburg. Entsprechende Analysen der sinkenden Ausgaben für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre finden sich z.B. in Informationen des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie. Brandenburg liegt auf dem letzten Platz im bundesweiten Vergleich. In keinem anderen Bundesland wird weniger in die Zukunft und die Jugend investiert als in Brandenburg.
· Einzelne Personen oder Parteien wollen sich durch den harten Eingriff in ein autonomes System Aufmerksamkeit verschaffen oder sich für die Zukunft eine Art Denkmal setzen.
Bislang lautet die Begründung der Ministerin Frau Prof. Kunst, dass die beiden Hochschulen in der Vergangenheit gute Leistungen erbracht haben – auch wenn beide Hochschulen in manchen Bereichen Defizite aufzeigen -, dass kein Geld eingespart werden soll, sondern zusätzliche Finanzzusagen gegeben werden und dass man durch die Neugründung eine innovative zukunftsfähige Hochschule neuen Typs erschaffen möchte. Ein Abgleich mit Gründen für Hochschulschließungen lässt die Intention der Protagonisten vermuten. Dieser willkürliche Eingriff in der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie der damit einhergehenden Hochschulautonomie wurde bereits durch die Volksinitiative “Hochschulen erhalten” kritisiert. Berücksichtigung fanden die Argumente der mehr als 42000 Unterzeichner nicht. In einem beispiellos undemokratischen Prozess mit vorgefasster Entscheidung wurden ganze Gruppen von Betroffenen übergangen, falsche Zahlen als Begründung für mangelnde Leistung in Umlauf gebracht, Richtigstellungen und Diskussionsbereitschaft ignoriert, Dokumente wie z.B. Protokolle zu Gesprächen zurückgehalten, an der Hochschule Lausitz die Meinungsäußerung von Bedenkenträgern unterdrückt und schlussendlich eine Volksinitiative erst nach der Beschlussfassung angehört. Was ist das für eine Regierungsform, die solche Vorgehensweisen bestärkt, unterstützt und selbst einsetzt? Über Sinn und Unsinn von parlamentarischer Demokratie und Basisdemokratie kann man sich streiten. Hier versagt jedoch die Demokratie insgesamt, da Ministerium und Regierungsparteien begründungslos ihr Machtpotenzial einsetzen. Und Fehlentscheidungen und Unvermögen sind in der Brandenburgischen Landesführung eher die Regel als die Ausnahme. Es sei hier nur auf die Debakel beim Luftschiffbau und den großen Chipfabriken, die inkompetente Projektsteuerung beim Flughafen und nun gleich die Initiation eines neuen negativen Aushängeschilds für Brandenburg verwiesen.
Mir tut das in der Seele weh! Ich bin mit ganzem Herzen Brandenburger, vor allem jedochLausitzer. Aber ich habe den Eindruck, dass die Regierungsparteien ihrer Verpflichtung gegenüber den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht nachkommen, sondern vielmehr Partikularinteressen und Kleingeistigkeit vertreten. Ich plädiere für mehr Demokratie im Land Brandenburg und mehr Einfluss durch das Volk.
Foto: Johannes Koziol