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Schönbohm und Junghanns: Mehr Flexibilität für Kommunen durch Erleichterungen im Vergaberecht

15:56 Uhr | 27. März 2009
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Innenminister Jörg Schönbohm und Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns haben die Kommunen aufgerufen, die Erleichterungen im Vergaberecht für eine beschleunigte Umsetzung der Investitionsvorhaben aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen. Die Erhöhung der bestehenden Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben werde in Kürze in Kraft gesetzt, schrieben die Minister heute in einem gemeinsamen Brief an die Landräte und Oberbürgermeister. Von den beabsichtigten Erleichterungen könne aber schon im Vorgriff auf die endgültige Festlegung Gebrauch gemacht werden, erläuterten sie mit Blick auf ein bereits veröffentlichtes Rundschreiben an die Kommunen.
„Mit den Erweiterungen des örtlichen Handlungsrahmens für Ausschreibungen verleihen wir unseren Kommunen eine höhere Flexibilität, um schneller und unbürokratisch öffentliche Aufträge zu vergeben und können damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten”, unterstrich Wirtschaftsminister Junghanns.
Innenminister Schönbohm mahnte, beim Umgang mit den Geldern des Konjunkturpakets auch weiter die Regeln der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung zu beherzigen. Er wies auch auf mögliche Korruptionsgefahren hin: „Wir sollten uns auch bewusst sein, dass der Bereich des kommunalen Auftragswesens besonders korruptionsgefährdet ist. Wir vertrauen darauf, dass unsere Kommunen diesem Umstand mit einer erhöhten Korruptionsprävention begegnen”. Beide Minister riefen dazu auf, die Regeln eines fairen Wettbewerbs und transparente Auftragsvergaben weiter einzuhalten.
Zur schnellen Umsetzung der Investitionsvorhaben werden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibung angehoben. Danach ist bei Bauleistungen eine freihändige Vergabe für Aufträge von bis zu 100.000 Euro (bisher: bis 20.000 Euro) und eine beschränkte Ausschreibung für Aufträge von bis zu 1 Million Euro (bisher: 200.000 Euro) möglich. Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen eine einheitliche Grenze von 100.000 Euro (bisher: 20.000).
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm und Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns haben die Kommunen aufgerufen, die Erleichterungen im Vergaberecht für eine beschleunigte Umsetzung der Investitionsvorhaben aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen. Die Erhöhung der bestehenden Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben werde in Kürze in Kraft gesetzt, schrieben die Minister heute in einem gemeinsamen Brief an die Landräte und Oberbürgermeister. Von den beabsichtigten Erleichterungen könne aber schon im Vorgriff auf die endgültige Festlegung Gebrauch gemacht werden, erläuterten sie mit Blick auf ein bereits veröffentlichtes Rundschreiben an die Kommunen.
„Mit den Erweiterungen des örtlichen Handlungsrahmens für Ausschreibungen verleihen wir unseren Kommunen eine höhere Flexibilität, um schneller und unbürokratisch öffentliche Aufträge zu vergeben und können damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten”, unterstrich Wirtschaftsminister Junghanns.
Innenminister Schönbohm mahnte, beim Umgang mit den Geldern des Konjunkturpakets auch weiter die Regeln der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung zu beherzigen. Er wies auch auf mögliche Korruptionsgefahren hin: „Wir sollten uns auch bewusst sein, dass der Bereich des kommunalen Auftragswesens besonders korruptionsgefährdet ist. Wir vertrauen darauf, dass unsere Kommunen diesem Umstand mit einer erhöhten Korruptionsprävention begegnen”. Beide Minister riefen dazu auf, die Regeln eines fairen Wettbewerbs und transparente Auftragsvergaben weiter einzuhalten.
Zur schnellen Umsetzung der Investitionsvorhaben werden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibung angehoben. Danach ist bei Bauleistungen eine freihändige Vergabe für Aufträge von bis zu 100.000 Euro (bisher: bis 20.000 Euro) und eine beschränkte Ausschreibung für Aufträge von bis zu 1 Million Euro (bisher: 200.000 Euro) möglich. Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen eine einheitliche Grenze von 100.000 Euro (bisher: 20.000).
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm und Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns haben die Kommunen aufgerufen, die Erleichterungen im Vergaberecht für eine beschleunigte Umsetzung der Investitionsvorhaben aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen. Die Erhöhung der bestehenden Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben werde in Kürze in Kraft gesetzt, schrieben die Minister heute in einem gemeinsamen Brief an die Landräte und Oberbürgermeister. Von den beabsichtigten Erleichterungen könne aber schon im Vorgriff auf die endgültige Festlegung Gebrauch gemacht werden, erläuterten sie mit Blick auf ein bereits veröffentlichtes Rundschreiben an die Kommunen.
„Mit den Erweiterungen des örtlichen Handlungsrahmens für Ausschreibungen verleihen wir unseren Kommunen eine höhere Flexibilität, um schneller und unbürokratisch öffentliche Aufträge zu vergeben und können damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten”, unterstrich Wirtschaftsminister Junghanns.
Innenminister Schönbohm mahnte, beim Umgang mit den Geldern des Konjunkturpakets auch weiter die Regeln der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelbewirtschaftung zu beherzigen. Er wies auch auf mögliche Korruptionsgefahren hin: „Wir sollten uns auch bewusst sein, dass der Bereich des kommunalen Auftragswesens besonders korruptionsgefährdet ist. Wir vertrauen darauf, dass unsere Kommunen diesem Umstand mit einer erhöhten Korruptionsprävention begegnen”. Beide Minister riefen dazu auf, die Regeln eines fairen Wettbewerbs und transparente Auftragsvergaben weiter einzuhalten.
Zur schnellen Umsetzung der Investitionsvorhaben werden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibung angehoben. Danach ist bei Bauleistungen eine freihändige Vergabe für Aufträge von bis zu 100.000 Euro (bisher: bis 20.000 Euro) und eine beschränkte Ausschreibung für Aufträge von bis zu 1 Million Euro (bisher: 200.000 Euro) möglich. Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen eine einheitliche Grenze von 100.000 Euro (bisher: 20.000).
Quelle: Ministerium des Innern

Innenminister Jörg Schönbohm und Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns haben die Kommunen aufgerufen, die Erleichterungen im Vergaberecht für eine beschleunigte Umsetzung der Investitionsvorhaben aus dem Konjunkturpaket II zu nutzen. Die Erhöhung der bestehenden Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben werde in Kürze in Kraft gesetzt, schrieben die Minister heute in einem gemeinsamen Brief an die Landräte und Oberbürgermeister. Von den beabsichtigten Erleichterungen könne aber schon im Vorgriff auf die endgültige Festlegung Gebrauch gemacht werden, erläuterten sie mit Blick auf ein bereits veröffentlichtes Rundschreiben an die Kommunen.
„Mit den Erweiterungen des örtlichen Handlungsrahmens für Ausschreibungen verleihen wir unseren Kommunen eine höhere Flexibilität, um schneller und unbürokratisch öffentliche Aufträge zu vergeben und können damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der brandenburgischen Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten”, unterstrich Wirtschaftsminister Junghanns.
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Zur schnellen Umsetzung der Investitionsvorhaben werden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibung angehoben. Danach ist bei Bauleistungen eine freihändige Vergabe für Aufträge von bis zu 100.000 Euro (bisher: bis 20.000 Euro) und eine beschränkte Ausschreibung für Aufträge von bis zu 1 Million Euro (bisher: 200.000 Euro) möglich. Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen eine einheitliche Grenze von 100.000 Euro (bisher: 20.000).
Quelle: Ministerium des Innern

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