Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” das Landesverfassungsgericht nicht anrufen.
Mit ihrem gestrigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.
Quelle: Staatskanzlei
Foto: Archivbild
Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” das Landesverfassungsgericht nicht anrufen.
Mit ihrem gestrigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.
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Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” das Landesverfassungsgericht nicht anrufen.
Mit ihrem gestrigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.
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Die Landesregierung wird zu dem geplanten Volksbegehren „Keine neuen Tagebaue – für eine zukunftsfähige Energiepolitik” das Landesverfassungsgericht nicht anrufen.
Mit ihrem gestrigen Beschluss, der gemäß Landesverfassung möglich ist, verzichtet sie auf eine Klärung der Frage, ob das Volksbegehren mit der im Bundesberggesetz enthaltenen Rohstoffsicherungsklausel vereinbar ist.
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