Am Sonntag wählen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberspreewald-Lausitz eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat. Die Kreiswahlleitung hat dazu Informationen zu den kandidierenden Personen, zur Wahlberechtigung sowie zu Briefwahl und Ablauf am Wahltag veröffentlicht. Wahlberechtigt sind rund 90.700 Personen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Landratswahl im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am 11. Januar
Nach Angaben der Kreiswahlleitung findet die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat im Landkreis Oberspreewald-Lausitz am Sonntag, dem 11. Januar 2026, statt. Grundlage der Wahl ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg. Die Amtszeit der künftig gewählten Person beträgt acht Jahre. Zur Wahl stehen drei Bewerbende. Antje Ruhland-Führer (AfD), Rechtsanwältin mit Wohnsitz in Schwarzheide, tritt ebenso an wie Alexander Erbert (CDU), Beigeordneter und Dezernent für Gesundheit, Jugend und Soziales, ebenfalls aus Schwarzheide. Dritter Kandidat ist Dr. Evgeni Kivman von der Tierschutzpartei, Softwareentwickler aus Lübbenau.
Wer ist wahlberechtigt und wie wird gewählt?
Wahlberechtigt sind laut Kreiswahlleitung alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Wahlbenachrichtigungen wurden spätestens drei Wochen vor dem Wahltag verschickt. Im Landkreis sind rund 90.700 Personen wahlberechtigt. Für die Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Wahlbenachrichtigung wird nach der Stimmabgabe zurückgegeben und wird bei einer möglichen Stichwahl erneut benötigt.
Die 151 Wahllokale im Landkreis, ergänzt durch zehn Briefwahlvorstände, sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal zuständig ist, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Viele Kommunen stellen zusätzlich Online-Wahllokalfinder zur Verfügung oder geben telefonisch Auskunft. Hinweise zur Barrierefreiheit sind häufig ebenfalls enthalten.
Briefwahl und Fristen im Überblick
Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Dafür ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei der zuständigen Gemeinde erforderlich. Nach der Bearbeitung werden Wahlschein, Stimmzettel, Umschläge sowie eine Anleitung ausgegeben. Angesichts der kurzen Zeit bis zum Wahltag weist die Kreiswahlleitung darauf hin, die jeweiligen Beantragungs- und Abgabefristen unbedingt zu beachten. Die Gemeinden informieren dazu auf ihren Internetseiten über die konkreten Antragswege.
Bei persönlicher Abholung können Briefwahlunterlagen in der Regel noch bis Freitag, den 9. Januar 2026, im Wahlamt ausgegeben werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen direkt auszufüllen und abzugeben. Ansonsten muss der Wahlbrief spätestens bis 18 Uhr am Wahltag bei der Kreiswahlleitung eingegangen sein. Wer sicher gehen möchte, kann den ausgefüllten Wahlbrief am Sonntag bis 18 Uhr persönlich bei der Kreiswahlleitung im Landratsamt Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1, abgeben oder in den dortigen Briefkasten einwerfen. Dieser wird nach Angaben des Landkreises regelmäßig geleert. Bis zum 6. Januar 2026 sind bereits rund 3.700 Briefwahlunterlagen eingegangen. Die Briefwahlbeteiligung bewegt sich damit nach Angaben der Kreiswahlleitung im Durchschnitt früherer Wahlen.
Auszählung, Ergebnisse und mögliche Stichwahl
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse aus den Wahllokalen und der Briefwahl werden an die Kreiswahlleitung übermittelt, die daraus das vorläufige Gesamtergebnis für den Landkreis ermittelt. Der Auswertungsverlauf sowie das vorläufige Ergebnis können am Wahlabend online auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de verfolgt werden. Zusätzlich werden die Ergebnisse ab 18 Uhr im Landratsamt Senftenberg, Dubinaweg 1, Haus 1, Dachgeschoss, öffentlich präsentiert.
Die Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki und ihre Stellvertreterin Michelle Käschel sind am Wahltag im Landratsamt im Einsatz. Dort erfolgt auch die zentrale Auszählung der Briefwahl. Die Briefwahlvorstände treten bereits um 15.30 Uhr zusammen. Zunächst werden die äußeren Wahlbriefe geöffnet und die Wahlscheine geprüft. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmzettel. Beide Schritte sind öffentlich.
Gewählt ist eine kandidierende Person, wenn sie mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält und zugleich mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich vereint. Wird dieses Quorum im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist für Sonntag, den 25. Januar 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbenden vorgesehen. Kommt auch in der Stichwahl keine ausreichende Mehrheit zustande, findet keine Direktwahl statt. In diesem Fall wählt der Kreistag die Landrätin oder den Landrat.
Kandidatenforum und weitere Informationen
Unentschlossene Wählerinnen und Wähler haben bereits am Donnerstag, dem 8. Januar 2026, Gelegenheit, sich ein Bild von den Bewerbenden zu machen. Der regionale Fernsehsender Seenluft24 veranstaltet mit Unterstützung der IHK Cottbus, des Regionalcenters Senftenberg, der Handwerkskammer sowie des BVMW ein Kandidatenforum. Ab 19 Uhr diskutieren die Kandidierenden zu den Themen Wirtschaft, Bildung und Zukunft des Landkreises. Die Veranstaltung wird live im Fernsehen und online übertragen. Weitere Informationen zur Wahl der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stellt der Landkreis auf seiner Internetseite bereit.
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Red. / Presseinformation
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