Nachdem weder die Landesregierung noch der Landtag die von den Initiatoren geforderte Durchführung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ für unzulässig gehalten haben, hat Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper die Termine für Beginn und Ende der Eintragungsfrist für das Volksbegehren festgelegt: „Das Volksbegehren wird zum Ausklang der Sommerferien im Land Brandenburg am 29. August 2017 starten. Bis zum 28. Februar 2018 haben die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch Eintragung in die amtlichen Listen oder durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen.“
Der vom Landesabstimmungsleiter festgelegte Eintragungszeitraum sowie der Wortlaut des Volksbegehrens werden voraussichtlich im Amtsblatt für Brandenburg am 19. Juli 2017 veröffentlicht. Die örtlichen Abstimmungsbehörden werden durch eigene öffentliche Bekanntmachungen mitteilen, wann und wo sich die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger in die Listen eintragen können.
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pm/red




