Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zur unterirdischen Einlagerung von Kohlendioxid (CO2) aus Kohlekraftwerken, dem so genannten Carbon-Capture-and-Storage-Verfahren (CCS), verabschieden. Für die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm ist der vorliegende Entwurf ,mit heißer Nadel gestrickt‘. Sie verlangt einen Rückzug der Vorlage:
„Die Eile der Bundesregierung bei diesem Gesetz überrascht. Beim Energieeffizienzgesetz hat sie alle Fristen verstreichen lassen und riskiert eine Strafzahlung an die Europäische Union. Bei CCS darf die Sicherheit jetzt nicht den Geschäftsinteressen von Vattenfall geopfert werden!“
Die mit dem Gesetz umzusetzende EU-Richtlinie gilt erst ab April 2009. Ab diesem Zeitpunkt bleiben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationalen Gesetzen umzusetzen.
„Im vorliegenden Entwurf sollen die Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Bereits nach 20 Jahren müsste das Land Brandenburg für die Risiken des Gasspeichers haften. Dabei sollen die Gasspeicher für mindestens 1000 Jahre konzipiert sein. Wir Bündnisgrüne fordern ein Gesetz, nachdem die Konzerne deutlich länger haften und das Verursacherprinzip umfassend angewandt wird.“, so Behm weiter.
Der vorliegende Gesetzentwurf lässt die Anforderungen an die Sicherheit der Kohlendioxidspeicher völlig offen. Der Schutz von Mensch und Natur beim Austritt von CO2 wird nicht geregelt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bewerten die von den Unternehmen zu leistende Schadensvorsorge als unzureichend.
Quelle: BürgerInnenbüro Cornelia Behm
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