Aufgrund vieler Nachfragen von Südbrandenburger Unternehmen zum gesetzlichen Mindestlohn bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus einen „Sprechtag zum Mindestlohn“ an. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich in den regionalen Geschäftsstellen informieren und beraten lassen:
am 21. Januar in Senftenberg,
am 26. Januar in Schönefeld und
am 27. Januar in Herzberg
jeweils von 10 bis 15 Uhr. Unternehmen aus Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße können auch außerhalb der Sprechtage einen Termin vereinbaren.
„Für viele Unternehmen ist die Umsetzung der Mindestlohnregelung von 8,50 Euro brutto pro Stunde, die seit 1. Januar 2015 gilt, nicht nur mit erheblichen Kostensteigerungen, sondern auch mit vielen Unsicherheiten und Fragen verbunden. Wir bieten Gelegenheit, diese im direkten Gespräch zu klären“, sagt Jana Frost, Referentin für Arbeitsmarktpolitik bei der IHK Cottbus.
Anmeldungen sind in den Geschäftsstellen und direkt bei Jana Frost unter Telefon 0355-365 1603, per E-Mail an [email protected] oder online unter www.cottbus.ihk.de möglich.
Quelle: Industrie- und Handelskammer Cottbus