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Mengenbeschränkungen für Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien: Ab dem 1. Januar 2014 nur noch 300 Zigaretten steuerfrei

11:13 Uhr | 3. Dezember 2013
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Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Beispiel:
Eine Privatperson wird bei ihrer Rückreise aus Polen am 3. Januar 2014 vom deutschen Zoll kontrolliert. Auf Nachfrage gibt sie zutreffend an, 800 Zigaretten für ihren eigenen Bedarf aus Polen mitgebracht zu haben. Da ab dem 1. Januar 2014 nur 300 Zigaretten steuerfrei sind, muss die Steuer für die darüber hinaus gehenden 500 Zigaretten nachgezahlt werden. Bei einer gängigen Marke würde sich die Nachzahlung bei dieser Menge auf ca. 78 Euro belaufen. Zusätzlich werden die 500 Zigaretten sichergestellt.
Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Beispiel:
Eine Privatperson wird bei ihrer Rückreise aus Polen am 3. Januar 2014 vom deutschen Zoll kontrolliert. Auf Nachfrage gibt sie zutreffend an, 800 Zigaretten für ihren eigenen Bedarf aus Polen mitgebracht zu haben. Da ab dem 1. Januar 2014 nur 300 Zigaretten steuerfrei sind, muss die Steuer für die darüber hinaus gehenden 500 Zigaretten nachgezahlt werden. Bei einer gängigen Marke würde sich die Nachzahlung bei dieser Menge auf ca. 78 Euro belaufen. Zusätzlich werden die 500 Zigaretten sichergestellt.
Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Foto: Archivbild

Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Beispiel:
Eine Privatperson wird bei ihrer Rückreise aus Polen am 3. Januar 2014 vom deutschen Zoll kontrolliert. Auf Nachfrage gibt sie zutreffend an, 800 Zigaretten für ihren eigenen Bedarf aus Polen mitgebracht zu haben. Da ab dem 1. Januar 2014 nur 300 Zigaretten steuerfrei sind, muss die Steuer für die darüber hinaus gehenden 500 Zigaretten nachgezahlt werden. Bei einer gängigen Marke würde sich die Nachzahlung bei dieser Menge auf ca. 78 Euro belaufen. Zusätzlich werden die 500 Zigaretten sichergestellt.
Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
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Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Beispiel:
Eine Privatperson wird bei ihrer Rückreise aus Polen am 3. Januar 2014 vom deutschen Zoll kontrolliert. Auf Nachfrage gibt sie zutreffend an, 800 Zigaretten für ihren eigenen Bedarf aus Polen mitgebracht zu haben. Da ab dem 1. Januar 2014 nur 300 Zigaretten steuerfrei sind, muss die Steuer für die darüber hinaus gehenden 500 Zigaretten nachgezahlt werden. Bei einer gängigen Marke würde sich die Nachzahlung bei dieser Menge auf ca. 78 Euro belaufen. Zusätzlich werden die 500 Zigaretten sichergestellt.
Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
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Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Privatpersonen für ihren eigenen Bedarf aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien statt der bisher möglichen 800 Zigaretten nur noch 300 Zigaretten nach Deutschland mitbringen. Wer mehr als die steuerfreien 300 Zigaretten dabei hat, muss für die darüber hinaus gehenden Mengen die fällige Tabaksteuer nachzahlen. Der Zoll stellt diese Zigaretten zudem sicher. Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
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Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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Hintergrund ist eine Regelung im Tabaksteuergesetz, die auf europäisches Recht zurückgeht. Danach ist es möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten. Für das Erreichen dieser Voraussetzungen wurde diesen Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist bzw. bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
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Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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Aktualisierte Meldung vom 20.12.2013
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
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