Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zu Medienberichten:
Zur Zeit läuft das Verfahren zur Verlängerung der bestehenden Nachtflugregelungen am Flughafen Schönefeld. Die derzeitigen Regelungen sind bis 30.10.2008 befristet. Eine Verlängerung ist erforderlich, da ansonsten keine Beschränkung des Nachtfluges existieren würde. Die Regelungen werden jeweils für fünf Jahre genehmigt. Die in Vorbereitung befindliche Verlängerung gilt damit dann bis 2013. Auch die Fluglärmkommission ist über die beabsichtigte Regelung informiert und wie andere Beteiligte um Stellungnahme gebeten worden.
Das laufende Verfahren betrifft ausdrücklich nur den Flughafen in der jetzt betriebenen Form. Zur Inbetriebnahme des neuen BBI muss eine völlig neue Betriebsgenehmigung ergehen, die selbstverständlich alle bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (kein regulärer Flugbetrieb zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und begründete Flüge in den Zeiten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr) und des noch anstehenden Planergänzungsverfahrens berücksichtigt. Befürchtungen, dass mit der jetzigen zur Verlängerung anstehenden Regelungen Präjudizien für den zukünftigen Flughafen BBI geschaffen werden, entbehren daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © Ienac (wikipedia.org)
Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zu Medienberichten:
Zur Zeit läuft das Verfahren zur Verlängerung der bestehenden Nachtflugregelungen am Flughafen Schönefeld. Die derzeitigen Regelungen sind bis 30.10.2008 befristet. Eine Verlängerung ist erforderlich, da ansonsten keine Beschränkung des Nachtfluges existieren würde. Die Regelungen werden jeweils für fünf Jahre genehmigt. Die in Vorbereitung befindliche Verlängerung gilt damit dann bis 2013. Auch die Fluglärmkommission ist über die beabsichtigte Regelung informiert und wie andere Beteiligte um Stellungnahme gebeten worden.
Das laufende Verfahren betrifft ausdrücklich nur den Flughafen in der jetzt betriebenen Form. Zur Inbetriebnahme des neuen BBI muss eine völlig neue Betriebsgenehmigung ergehen, die selbstverständlich alle bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (kein regulärer Flugbetrieb zwischen 0.00 und 5.00 Uhr und begründete Flüge in den Zeiten zwischen 22.00 und 24.00 Uhr und zwischen 5.00 und 6.00 Uhr) und des noch anstehenden Planergänzungsverfahrens berücksichtigt. Befürchtungen, dass mit der jetzigen zur Verlängerung anstehenden Regelungen Präjudizien für den zukünftigen Flughafen BBI geschaffen werden, entbehren daher jeder Grundlage.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Foto © Ienac (wikipedia.org)