Der FC Energie Cottbus spielt in der 2. Bundesliga, und der Deutsche Fußball-Bund reicht Gebührenbescheide künftig an die Vereine weiter. An seiner Haltung zu Polizeikosten ändert das Land Brandenburg trotzdem nichts. Das Innenministerium hat auf Anfrage von NIEDERLAUSITZ aktuell geantwortet.
Keine Rechnungen an die Vereine im Land
„Eine Kostenbeteiligung von Fußballvereinen an Polizeieinsätzen ist im Land Brandenburg derzeit nicht vorgesehen“, teilte Franziska Koch mit, stellvertretende Pressesprecherin des Ministeriums des Innern und für Kommunales.
Rechtlich möglich wäre eine solche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2025 entschieden, dass die Länder die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Spielen mit erhöhtem Risiko auf die Veranstalter umlegen dürfen. Bremen tut das seit 2014, andere Länder nicht.
Zwei Gründe nennt das Innenministerium
Gegen eine Beteiligung spreche „das Risiko einer existenziellen finanziellen Überlastung der Vereine“. Dazu komme ein zweites Argument: Geld löse das eigentliche Problem nicht. „Zudem löst eine Kostenbeteiligung nicht die eigentliche Herausforderung: den hohen personellen Kräftebedarf der Polizei vor Ort“, so Koch.
Entscheidend bleibe, dass die Vereine „weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um Sicherheitsstörungen präventiv zu verhindern oder konsequent zu beenden“.
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Die Polizei spricht nicht von Hochrisikospielen
Bemerkenswert ist eine Klarstellung zum Sprachgebrauch: Den Begriff „Hochrisikospiel“ verwendet die Polizei Brandenburg nach eigenen Angaben gar nicht. Die Konzeption „Sicherheit im Fußball“ kennt stattdessen vier Stufen – „störungsfrei“, „grundsätzlich störungsfrei“, „bedingt störanfällig“ und „störanfällig“.
Bestimmte Partien des FC Energie Cottbus seien in der 3. Liga als „störanfällig“ bewertet worden und würden es auch in der 2. Bundesliga. Die Einstufung sei „jedoch nicht ligaabhängig“.
Mehraufwand lässt sich nicht beziffern
Ob der Aufstieg die Polizei mehr kostet, beantwortet das Ministerium nicht. Weil die Einsatz- und Kräfteplanung in jedem Einzelfall anhand einer konkreten Lagebeurteilung erfolge, lasse sich ein pauschaler „zusätzlicher Aufwand“ für Zweitligaspiele des FCE „gegenwärtig nicht bestätigen oder beziffern“.
Zur dritten Frage – nach einer gemeinsamen Linie der Länder oder einer Fondslösung – fällt die Antwort knapp aus: „Zum Thema einer Kostenerstattung bei Fußballspielen stehen die Länder im Austausch.“
Der DFB hat die Weitergabe grundsätzlich beschlossen
Anlass der Anfrage war ein Beschluss des DFB-Präsidiums vom 11. September. Erhält der Verband Gebührenbescheide für Polizeikosten, gibt er sie künftig mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein weiter. Begründet wird das mit der Vermögensbetreuungspflicht des Verbandes.
DFB-Präsident Bernd Neuendorf hat den Schritt zugleich als ungeliebt bezeichnet: Die Erhebung von Gebühren für Polizeikosten halte er „nach wie vor für den falschen Ansatz“.
Was das für Cottbus praktisch bedeutet
Für den FCE bleibt es damit vorerst bei der bekannten Lage: Solange Brandenburg keine Gebührenbescheide erlässt, entstehen aus Heimspielen in Cottbus auch keine Polizeikosten, die weitergereicht werden könnten. Der DFB-Beschluss greift dort, wo Länder dem Bremer Beispiel folgen.
Im Januar 2025 hatte das Land dieselbe Haltung vertreten – damals mit dem Hinweis, dass kein Brandenburger Verein in der ersten oder zweiten Bundesliga spiele. Diese Begründung ist mit dem Aufstieg entfallen, die Linie nicht.
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Red.
Foto: Christiane Weiland






