Ab sofort können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Überarbeitung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) beteiligen. Auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (www.mwfk.brandenburg.de) ist jetzt bis zum 21.Juni der Entwurf zu dessen Novellierung zu lesen. Die brandenburgischen Hochschulen, Studenten und die brandenburgische Bevölkerung sind aufgerufen, sich mit Ergänzungsvorschlägen einzubringen oder ihre Meinung zum Entwurf zu äußern.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: “Die Hochschulgesetzgebung ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Immer neue Anforderungen erfordern regelmäßige Anpassungen. Die Gewinnung von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein Beispiel für jene Herausforderungen, auf die auch das Hochschulrecht eine Antwort geben muss Der Hochschulzugang für unterschiedlich qualifizierte Studienbewerber beispielsweise ist eine Innovation. So soll für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studienbewerber der Hochschulzugang erleichtert werden. Solche und andere Fragen sollen Eingang finden in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Und weiter heißt es von Ministerin Kunst: „Das ist höchstmögliche Transparenz und bestmögliche Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie ermuntern, sich einzubringen in den Prozess der Gesetzesnovellierung. Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen die Chance dieser Onlinebeteiligung wahrnehmen und gute Vorschläge machen, die dann Eingang finden können in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Mit dem ersten Gesetzesentwurf befassen sich zurzeit die Brandenburgischen Hochschulen. Sie erarbeiten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Landtag. Bis zum 20.Juni besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Prozess der Gesetzesnovellierung zu beteiligen.
Ab sofort können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Überarbeitung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) beteiligen. Auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (www.mwfk.brandenburg.de) ist jetzt bis zum 21.Juni der Entwurf zu dessen Novellierung zu lesen. Die brandenburgischen Hochschulen, Studenten und die brandenburgische Bevölkerung sind aufgerufen, sich mit Ergänzungsvorschlägen einzubringen oder ihre Meinung zum Entwurf zu äußern.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: “Die Hochschulgesetzgebung ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Immer neue Anforderungen erfordern regelmäßige Anpassungen. Die Gewinnung von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein Beispiel für jene Herausforderungen, auf die auch das Hochschulrecht eine Antwort geben muss Der Hochschulzugang für unterschiedlich qualifizierte Studienbewerber beispielsweise ist eine Innovation. So soll für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studienbewerber der Hochschulzugang erleichtert werden. Solche und andere Fragen sollen Eingang finden in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Und weiter heißt es von Ministerin Kunst: „Das ist höchstmögliche Transparenz und bestmögliche Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie ermuntern, sich einzubringen in den Prozess der Gesetzesnovellierung. Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen die Chance dieser Onlinebeteiligung wahrnehmen und gute Vorschläge machen, die dann Eingang finden können in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Mit dem ersten Gesetzesentwurf befassen sich zurzeit die Brandenburgischen Hochschulen. Sie erarbeiten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Landtag. Bis zum 20.Juni besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Prozess der Gesetzesnovellierung zu beteiligen.
Ab sofort können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Überarbeitung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) beteiligen. Auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (www.mwfk.brandenburg.de) ist jetzt bis zum 21.Juni der Entwurf zu dessen Novellierung zu lesen. Die brandenburgischen Hochschulen, Studenten und die brandenburgische Bevölkerung sind aufgerufen, sich mit Ergänzungsvorschlägen einzubringen oder ihre Meinung zum Entwurf zu äußern.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: “Die Hochschulgesetzgebung ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Immer neue Anforderungen erfordern regelmäßige Anpassungen. Die Gewinnung von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein Beispiel für jene Herausforderungen, auf die auch das Hochschulrecht eine Antwort geben muss Der Hochschulzugang für unterschiedlich qualifizierte Studienbewerber beispielsweise ist eine Innovation. So soll für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studienbewerber der Hochschulzugang erleichtert werden. Solche und andere Fragen sollen Eingang finden in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Und weiter heißt es von Ministerin Kunst: „Das ist höchstmögliche Transparenz und bestmögliche Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie ermuntern, sich einzubringen in den Prozess der Gesetzesnovellierung. Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen die Chance dieser Onlinebeteiligung wahrnehmen und gute Vorschläge machen, die dann Eingang finden können in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Mit dem ersten Gesetzesentwurf befassen sich zurzeit die Brandenburgischen Hochschulen. Sie erarbeiten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Landtag. Bis zum 20.Juni besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Prozess der Gesetzesnovellierung zu beteiligen.
Ab sofort können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger an der Überarbeitung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) beteiligen. Auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (www.mwfk.brandenburg.de) ist jetzt bis zum 21.Juni der Entwurf zu dessen Novellierung zu lesen. Die brandenburgischen Hochschulen, Studenten und die brandenburgische Bevölkerung sind aufgerufen, sich mit Ergänzungsvorschlägen einzubringen oder ihre Meinung zum Entwurf zu äußern.
Dazu Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: “Die Hochschulgesetzgebung ist ein sehr dynamisches Rechtsgebiet. Immer neue Anforderungen erfordern regelmäßige Anpassungen. Die Gewinnung von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein Beispiel für jene Herausforderungen, auf die auch das Hochschulrecht eine Antwort geben muss Der Hochschulzugang für unterschiedlich qualifizierte Studienbewerber beispielsweise ist eine Innovation. So soll für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studienbewerber der Hochschulzugang erleichtert werden. Solche und andere Fragen sollen Eingang finden in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Und weiter heißt es von Ministerin Kunst: „Das ist höchstmögliche Transparenz und bestmögliche Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie ermuntern, sich einzubringen in den Prozess der Gesetzesnovellierung. Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen die Chance dieser Onlinebeteiligung wahrnehmen und gute Vorschläge machen, die dann Eingang finden können in das Brandenburgische Hochschulgesetz.“
Mit dem ersten Gesetzesentwurf befassen sich zurzeit die Brandenburgischen Hochschulen. Sie erarbeiten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Landtag. Bis zum 20.Juni besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Prozess der Gesetzesnovellierung zu beteiligen.