Heute befasst sich der Innenausschuss des Brandenburger Landtages mit dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verjährung von Kommunalabgaben des Landes Bayern. Hierzu Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): „Die Botschaft des obersten deutschen Gerichts ist unmissverständlich. Etliche unserer 41 bereits von Beitragsnacherhebungen betroffenen Mitgliedsunternehmen haben deshalb umgehend Schritte nach Karlsruhe eingeleitet.“
Das Bundesverfassungsgericht verwarf in seinem Beschluss vom 5. März 2013 im Fall eines Altanschlussnehmers in Bayern die Regelung im Bayerischen Kommunalabgabengesetz, den Verjährungsbeginn an die Inkraftsetzung einer wirksamen Satzung zu koppeln und damit ohne zeitliche Obergrenze nach hinten zu verschieben. Hierin ähnelt die bayerische Regelung derjenigen in § 8 des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG). „Der Beschluss dürfte auch auf Brandenburg anwendbar sein“, so Kern.
BBU-Mitgliedsunternehmen wollen Bundesverfassungsgericht anrufen
Kern weiter: „Schon seit 2008 haben wir auf Grundlage eines von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Udo Steiner in unserem Auftrag erstellten Gutachtens immer wieder unsere ganz erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verjährungsregelung im brandenburgischen Kommunalabgabengesetz betont. Mehr denn je empfehlen wir deshalb unseren Mitgliedsunternehmen, ihre Verfahren durch Widersprüche und Klagen offen zu halten und bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen.“
Etliche betroffene BBU-Mitgliedsunternehmen haben bereits für ihre vor den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg anhängigen Klageverfahren beantragt, dass die Gerichte dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen KAG-Regelungen zur Prüfung vorlegen.
Investitionskraft der Wohnungsunternehmen bedroht
Allein bei 41 BBU-Mitgliedsunternehmen sind bislang Altanschließer-Nachforderungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro eingegangen. Nach vorsichtigen Schätzungen rechnet der BBU für seine brandenburgischen Mitgliedsunternehmen sogar mit Kosten von insgesamt bis zu 340 Millionen Euro. „Hier entsteht ein enormer wirtschaftlicher Schaden. Das ist ein harter Schlag gegen die Investitionskraft der Wohnungsunternehmen, ausgerechnet in einer Zeit, da sie in besonderem Maße durch demografischen Wandel und Energiewende gefordert sind“, kritisierte Kern. Dadurch würden auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet.
Klare Verjährungsfrist jetzt ins Gesetz
„Wir fordern den Landesgesetzgeber nachdrücklich dazu auf, jetzt von sich aus aktiv zu werden und die von uns schon immer geforderte klare Verjährungsfrist im brandenburgischen Kommunalabgabengesetz zu verankern. In diesem Sinne begrüßen wir die in diese Richtung deutenden Äußerungen von SPD-Fraktionsvorsitzendem Ralf Holzschuher“, so Kern.
Der Gerichtsbeschluss sei jetzt auch eine Chance, auf solider Grundlage für Rechtssicherheit im Land Brandenburg zu sorgen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und kostspielige Gerichtsverfahren abzukürzen. „Brandenburg braucht Rechtssicherheit – Alt- und Neuanschlussnehmer, aber auch die Landesregierung, die jeweiligen Zweckverbände und die von der Problematik selbst betroffenen Kommunen.“
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
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