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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bereicherung für Kitas – Jugendminister Rupprecht begrüßt Änderungen der Kita-Personalverordnung

12:19 Uhr | 2. August 2010
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Jugendminister Holger Rupprecht begrüßt die geänderte Kita-Personalverord­nung als Bereicherung für die Betreuungseinrichtungen im Land. „Zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs, der durch die von der Landesregierung beschlossene Verbesserung des Kita-Personalschlüssels und eine wachsende Zahl ausscheidender Erzieherinnen entsteht, wird der qualifizierte Seiteneinstieg in Kindertagesstätten erleichtert“, so Rupprecht. „Künftig können verstärkt Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründen in den Kitas arbeiten – damit haben Kitas die Möglichkeit, ihre Profile zu schärfen. Dabei wird weiterhin größter Wert auf die Qualifikation der in den Kitas tätigen Personen gelegt.“
Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Abschlüssen von Berufsakademien im Bereich der Bildung und Erziehung sowie die Akzeptanz tätigkeitsbegleitender Ausbildungen erweitern die Einstellungsmöglichkeiten von Kita-Trägern. Diese können die Tätigkeit von Kita-Beschäftigten, die sich noch in der Ausbildung befinden, anteilig auf den Kita-Personal­schlüssel anrechnen und dafür Zuschüsse erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte aus verwandten Berufsfeldern wie der Heilerziehungspflege, der Kinderkrankenpflege oder der Tätigkeit als Lehrkraft, die durch begleitende Qualifizierungen einen gleichwertigen Erzieher-Status erlangen können. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch der Einsatz von Handwerkern, Künstlern, Musikern oder Tänzerinnen anteilig angerechnet werden, wenn dieser zur Ergänzung des fachlichen Profils einer Einrichtung beiträgt.
Mit der Änderung der Kita-Personalverordnung ist eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung zur Verbesserung der frühkindlichen Förderung abgeschlossen. Bereits im Juli hatte der Landtag beschlossen, ab Oktober 2010 den Personalschlüssel für die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen von 1 zu 13 auf 1 zu 12 zu verbessern. Bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen wurde der Personalschlüssel von 1 zu 7 auf zu 1 zu 6 erhöht. Dadurch werden landesweit rund 900 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen geschaffen. Die Träger können damit zusätzlich Erzieherinnen einstellen und/oder die Beschäftigungsumfänge der gegenwärtig Beschäftigten erhöhen.
Die Mehrkosten werden in voller Höhe vom Land übernommen. Dafür investiert das Land jährlich rund 36 Millionen Euro. „Damit erfüllen wir ein zentrales Wahlversprechen und setzen eines der wichtigsten kinder- und bildungspolitischen Vorhaben um“, so Rupprecht. „Die Erzieherinnen werden ab Oktober mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zur Verfügung haben – dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start in ihre Bildungskarriere deutlich verbessert.“
Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Zweijährigen sind es fast 80 und bei Einjährigen 60 Prozent. Damit hat Brandenburg das im Krippengipfel zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht begrüßt die geänderte Kita-Personalverord­nung als Bereicherung für die Betreuungseinrichtungen im Land. „Zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs, der durch die von der Landesregierung beschlossene Verbesserung des Kita-Personalschlüssels und eine wachsende Zahl ausscheidender Erzieherinnen entsteht, wird der qualifizierte Seiteneinstieg in Kindertagesstätten erleichtert“, so Rupprecht. „Künftig können verstärkt Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründen in den Kitas arbeiten – damit haben Kitas die Möglichkeit, ihre Profile zu schärfen. Dabei wird weiterhin größter Wert auf die Qualifikation der in den Kitas tätigen Personen gelegt.“
Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Abschlüssen von Berufsakademien im Bereich der Bildung und Erziehung sowie die Akzeptanz tätigkeitsbegleitender Ausbildungen erweitern die Einstellungsmöglichkeiten von Kita-Trägern. Diese können die Tätigkeit von Kita-Beschäftigten, die sich noch in der Ausbildung befinden, anteilig auf den Kita-Personal­schlüssel anrechnen und dafür Zuschüsse erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte aus verwandten Berufsfeldern wie der Heilerziehungspflege, der Kinderkrankenpflege oder der Tätigkeit als Lehrkraft, die durch begleitende Qualifizierungen einen gleichwertigen Erzieher-Status erlangen können. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch der Einsatz von Handwerkern, Künstlern, Musikern oder Tänzerinnen anteilig angerechnet werden, wenn dieser zur Ergänzung des fachlichen Profils einer Einrichtung beiträgt.
Mit der Änderung der Kita-Personalverordnung ist eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung zur Verbesserung der frühkindlichen Förderung abgeschlossen. Bereits im Juli hatte der Landtag beschlossen, ab Oktober 2010 den Personalschlüssel für die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen von 1 zu 13 auf 1 zu 12 zu verbessern. Bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen wurde der Personalschlüssel von 1 zu 7 auf zu 1 zu 6 erhöht. Dadurch werden landesweit rund 900 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen geschaffen. Die Träger können damit zusätzlich Erzieherinnen einstellen und/oder die Beschäftigungsumfänge der gegenwärtig Beschäftigten erhöhen.
Die Mehrkosten werden in voller Höhe vom Land übernommen. Dafür investiert das Land jährlich rund 36 Millionen Euro. „Damit erfüllen wir ein zentrales Wahlversprechen und setzen eines der wichtigsten kinder- und bildungspolitischen Vorhaben um“, so Rupprecht. „Die Erzieherinnen werden ab Oktober mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zur Verfügung haben – dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start in ihre Bildungskarriere deutlich verbessert.“
Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Zweijährigen sind es fast 80 und bei Einjährigen 60 Prozent. Damit hat Brandenburg das im Krippengipfel zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht begrüßt die geänderte Kita-Personalverord­nung als Bereicherung für die Betreuungseinrichtungen im Land. „Zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs, der durch die von der Landesregierung beschlossene Verbesserung des Kita-Personalschlüssels und eine wachsende Zahl ausscheidender Erzieherinnen entsteht, wird der qualifizierte Seiteneinstieg in Kindertagesstätten erleichtert“, so Rupprecht. „Künftig können verstärkt Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründen in den Kitas arbeiten – damit haben Kitas die Möglichkeit, ihre Profile zu schärfen. Dabei wird weiterhin größter Wert auf die Qualifikation der in den Kitas tätigen Personen gelegt.“
Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Abschlüssen von Berufsakademien im Bereich der Bildung und Erziehung sowie die Akzeptanz tätigkeitsbegleitender Ausbildungen erweitern die Einstellungsmöglichkeiten von Kita-Trägern. Diese können die Tätigkeit von Kita-Beschäftigten, die sich noch in der Ausbildung befinden, anteilig auf den Kita-Personal­schlüssel anrechnen und dafür Zuschüsse erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte aus verwandten Berufsfeldern wie der Heilerziehungspflege, der Kinderkrankenpflege oder der Tätigkeit als Lehrkraft, die durch begleitende Qualifizierungen einen gleichwertigen Erzieher-Status erlangen können. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch der Einsatz von Handwerkern, Künstlern, Musikern oder Tänzerinnen anteilig angerechnet werden, wenn dieser zur Ergänzung des fachlichen Profils einer Einrichtung beiträgt.
Mit der Änderung der Kita-Personalverordnung ist eines der wichtigsten Projekte der Landesregierung zur Verbesserung der frühkindlichen Förderung abgeschlossen. Bereits im Juli hatte der Landtag beschlossen, ab Oktober 2010 den Personalschlüssel für die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen von 1 zu 13 auf 1 zu 12 zu verbessern. Bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen wurde der Personalschlüssel von 1 zu 7 auf zu 1 zu 6 erhöht. Dadurch werden landesweit rund 900 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen geschaffen. Die Träger können damit zusätzlich Erzieherinnen einstellen und/oder die Beschäftigungsumfänge der gegenwärtig Beschäftigten erhöhen.
Die Mehrkosten werden in voller Höhe vom Land übernommen. Dafür investiert das Land jährlich rund 36 Millionen Euro. „Damit erfüllen wir ein zentrales Wahlversprechen und setzen eines der wichtigsten kinder- und bildungspolitischen Vorhaben um“, so Rupprecht. „Die Erzieherinnen werden ab Oktober mehr Zeit für die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zur Verfügung haben – dadurch werden die Chancen der Kinder auf einen guten Start in ihre Bildungskarriere deutlich verbessert.“
Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Zweijährigen sind es fast 80 und bei Einjährigen 60 Prozent. Damit hat Brandenburg das im Krippengipfel zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Jugendminister Holger Rupprecht begrüßt die geänderte Kita-Personalverord­nung als Bereicherung für die Betreuungseinrichtungen im Land. „Zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs, der durch die von der Landesregierung beschlossene Verbesserung des Kita-Personalschlüssels und eine wachsende Zahl ausscheidender Erzieherinnen entsteht, wird der qualifizierte Seiteneinstieg in Kindertagesstätten erleichtert“, so Rupprecht. „Künftig können verstärkt Menschen mit unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Hintergründen in den Kitas arbeiten – damit haben Kitas die Möglichkeit, ihre Profile zu schärfen. Dabei wird weiterhin größter Wert auf die Qualifikation der in den Kitas tätigen Personen gelegt.“
Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Abschlüssen von Berufsakademien im Bereich der Bildung und Erziehung sowie die Akzeptanz tätigkeitsbegleitender Ausbildungen erweitern die Einstellungsmöglichkeiten von Kita-Trägern. Diese können die Tätigkeit von Kita-Beschäftigten, die sich noch in der Ausbildung befinden, anteilig auf den Kita-Personal­schlüssel anrechnen und dafür Zuschüsse erhalten. Dies gilt auch für Beschäftigte aus verwandten Berufsfeldern wie der Heilerziehungspflege, der Kinderkrankenpflege oder der Tätigkeit als Lehrkraft, die durch begleitende Qualifizierungen einen gleichwertigen Erzieher-Status erlangen können. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch der Einsatz von Handwerkern, Künstlern, Musikern oder Tänzerinnen anteilig angerechnet werden, wenn dieser zur Ergänzung des fachlichen Profils einer Einrichtung beiträgt.
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Brandenburg gehört mit seinem Betreuungsangebot bundesweit zur Spitzengruppe: Knapp 95 Prozent aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren besuchen eine Kindertagesbetreuung. Bei Zweijährigen sind es fast 80 und bei Einjährigen 60 Prozent. Damit hat Brandenburg das im Krippengipfel zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, bis 2013 für rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen eine Betreuung anzubieten, bereits erreicht.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

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