Die Landeskartellbehörde hat auf der Grundlage von § 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Untersuchung des Fernwärmesektors eingeleitet und 55 Unternehmen, die in Brandenburg Fernwärme anbieten, Auskunftsverfügungen zugestellt.
„Anlass für die Untersuchung war, dass Fernwärmeunternehmen innerhalb ihres Leitungsnetzes über eine Monopolstellung verfügen, die mitunter noch durch einen Anschluss- und Benutzungszwang zusätzlich rechtlich abgesichert ist. Die Bezieher von Fernwärme haben häufig aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine Möglichkeit, auf andere Anbieter auszuweichen“, erklärt der Leiter der Landeskartellbehörde, Hans-Anton Zebralla. Darüber hinaus sei der Wechsel auf ein anderes Heizungssystem für einen Endverbraucher, der sich in der Vergangenheit für den Anschluss an ein Fernwärmenetz bereits entschieden hat, mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. „Diese Situation eröffnet dem Fernwärmeanbieter einen erheblichen Spielraum zur Festlegung seiner Preise, der bei bestehendem Wettbewerb nicht gegeben wäre“, erläutert Zebralla.
Die Landeskartellbehörde verspricht sich von der Sektoruntersuchung, die im Wesentlichen auf die im Jahre 2008 bei den Unternehmen vorhandenen Gegebenheiten abstellt, mehr Transparenz über Preisgestaltung und vorhandene Marktstrukturen beim Fernwärmeangebot in Brandenburg.
Quelle: Landeskartellbehörde, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
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