Die Stadtverwaltung Cottbus weist nochmals darauf hin, dass zur Bearbeitung der Alt- und Neuanschließer-Bescheide keine neuen Anträge notwendig sind. In der bereits laufenden Aufarbeitung vor dem Hintergrund der Beschlüsse und Urteile verschiedener Gerichte werden alle Bescheide durch die Mitarbeiter der Verwaltung überprüft.
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Quelle: Stadt Cottbus















