Heute haben wir mit dem Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken einen weiteren Baustein zur Beschleunigung der Asylverfahren in unserem Land geschaffen. Parallel dazu haben sich Innen- und Justizminister zudem über Gesetzesänderungen zur Erleichterung der Abschiebung krimineller Ausländer geeinigt und damit auf die für uns alle erschütternden Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten reagiert. Es ist richtig und ein wichtiges Signal, dass unser Rechtsstaat hier einmal mehr Handlungsstärke bewiesen hat.
Von der für den Gesetzesvollzug zuständigen Brandenburgischen Landesregierung erhoffe ich mir nunmehr, dass diese konsequent die weiteren Schritte zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen geht. Dazu gehört auch, dass Polizei und Justiz mit ausreichend Personal ausgestattet werden, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die Ereignisse in jüngster Vergangenheit zeigen nämlich, dass hier insbesondere in Brandenburg dringend Handlungsbedarf besteht. Anders sind die steigenden Kriminalitätszahlen in der Lausitz (Tschernitz) oder Freilassungen von mutmaßlichen Straftätern aus der Untersuchungshaft aufgrund überlasteter Gerichte (Cottbus) nicht zu erklären.
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken eine weitere Anpassung des Asylrechts aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen vorgenommen. So werden künftig zwischen den beteiligten Stellen der Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, verbessert und aufwändige Mehrfacherfassungen vermieden. Neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien werden etwa auch Fingerabdrücke sowie Angaben zu Gesundheit und Bildung in einer zentralen Datenbank erfasst. Zugleich wird die Registrierung durch ein fälschungssicheres Dokument nachgewiesen, welches die Grundlage für den Bezug von Leistungen bildet und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wird.
Quelle & Foto: Dr. Klaus-Peter Schulze MdB