Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel, grüne Weiden- und Erlenzweige: Ein naturnahes Gewässer bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten.
Wer ein Grundstück an einem Gewässer sein Eigen nennt, kann sich glücklich schätzen. Gewässeranlieger und –nutzer haben gleichzeitig aber auch die Verpflichtung, das Gewässer zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Was Anlieger und Nutzer im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für das Gewässer und die Natur tun können sowie bestehende Rechte und Pflichten am Gewässer hat die untere Wasserbehörde des Landkreises OSL in einer kurzen Übersicht zusammengetragen. Darin werden neben Informationen zum rechtlichen Rahmen praktische Hinweise zu Themenbereichen wie Kompost-, Abfall- und Holzlagerung, dem Errichten baulicher Anlagen, der Wasserentnahme und Ufergestaltung oder dem Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und Dünger am Gewässer gegeben. Darüber hinaus werden Ansprechpartner im Bereich untere Wasserbehörde sowie bei den Gewässerunterhaltungsverbänden benannt. Das Dokument ist zu finden auf der Seite der unteren Wasserbehörde unter www.osl-online.de.
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Foto: Sandra Mattner
Quelle: Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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