Aus arbeitsorganisatorischen Gründen finden in der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt im Bereich Vollstreckung bis auf Widerruf eingeschränkte Sprechzeiten statt. Die Mitarbeiter sind nur noch Dienstag, Donnerstag und Freitag zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar.
Da die sprechzeitfreie Zeit im Bereich Stadtkasse und Steuern dazu genutzt wird, Vorgänge und Sachverhalte auf- und abzuarbeiten, gilt diese Einschränkung auch für die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter.
Quelle & Foto: Stadt Eisenhüttenstadt