Der Cottbuser Beschluss zum Verbot der Gendersprache in der Stadtverwaltung ist vom Tisch. In einer außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend fand der Antrag in einer erneuten namentlichen Abstimmung keine Mehrheit mehr: 15 Stadtverordnete stimmten dafür, 17 dagegen, zwei enthielten sich. Vorausgegangen war die Beanstandung des ursprünglichen Beschlusses durch Oberbürgermeister Tobias Schick.
Knappe Mehrheit für Gendersprache-Verbot hielt nicht
Ende Juni hatte die Stadtverordnetenversammlung den Antrag der Fraktionen AfD und MIB/ZSC noch angenommen – damals mit 20 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Der Beschluss sah vor, dass in sämtlichen amtlichen Schreiben, Bescheiden, Formularen, Satzungen, Bekanntmachungen und Internetauftritten der Stadt die deutsche Standardsprache zu verwenden ist. Geschlechtersprachliche Sonderformen wie Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I sollten ausdrücklich unzulässig sein – und zwar nicht nur in der hauptamtlichen Verwaltung, sondern auch in der ehrenamtlichen, also in der Stadtverordnetenversammlung selbst, ihren Ausschüssen, Beiräten und Ortsbeiräten.
Beanstandung: Verstoß gegen die eigene Hauptsatzung
Am 14. Juli beanstandete der Oberbürgermeister diesen Beschluss als rechtswidrig. Die Begründung stützt sich vor allem auf die Hauptsatzung der Stadt: Dort ist in Paragraf 15 festgelegt, dass für alle Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu verwenden ist, sofern keine neutrale Form gewählt werden kann. Eine Satzung lasse sich zudem nicht per einfachem Beschluss ändern – dafür brauche es eine Änderungssatzung und die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder. Bei 47 Stadtverordneten hätten die 20 Ja-Stimmen dafür nicht ausgereicht. Als weiteren Punkt führt die Beanstandung einen Verstoß gegen das Landesgleichstellungsgesetz an. Da eine Beanstandung aufschiebende Wirkung hat, musste die Stadtverordnetenversammlung erneut beraten.
Rechtsausschuss empfahl die namentliche Neuabstimmung
Vor der außerordentlichen Sitzung am Mittwoch hatte der Haupt- und Rechtsausschuss getagt und die namentliche Neuabstimmung empfohlen. Dieser Empfehlung folgten die Stadtverordneten – und votierten diesmal mehrheitlich gegen den Antrag. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung der Hauptsatzung. Über die Beanstandung selbst hatten wir bereits hier berichtet. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung ging es anschließend um das weitere Vorgehen im Sanierungsgebiet „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
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Symbolbild: Stadthaus Cottbus
Red.














