Die Stadt Lübbenau hat für die Ortslage Lehde auch in diesem Jahr wieder ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien 2 bis 4 erlassen. Wie die Stadt mitteilte, gilt das Verbot vom 29. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 und begründet sich mit dem besonderen Schutzbedürfnis des Spreewalddorfes im Biosphärenreservat. Lehde steht unter Denkmalschutz und ist überwiegend von Holzbauten mit Reetdächern geprägt, wodurch eine erhöhte Brandgefahr für das Kulturgut besteht.
Feuerwerksverbot in Lehde zum Jahreswechsel
Wie die Stadt Lübbenau/Spreewald mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien 2 bis 4 in der gesamten Ortslage Lehde auch in diesem Jahr untersagt. Das Verbot gilt vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026. Die Regelung wird erneut per Allgemeinverfügung erlassen.
Hintergrund sind die besonderen Strukturen des Spreewalddorfes Lehde, das mitten im Biosphärenreservat liegt. Zudem ist die Ortslage von einer speziellen Bebauung geprägt. Lehde steht unter Denkmalschutz und ist überwiegend durch Holzbauten mit Reetdächern gekennzeichnet. Daraus ergibt sich nach Angaben der Stadt eine erhöhte Brandgefahr für das Kulturgut.
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Red. / Presseinformation







