Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hebt nach rund dreieinhalb Jahren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest die Sperrzonen I und II vollständig bis auf einen verbleibenden Schutzkorridor an der südlichen Kreisgrenze auf und gilt wieder als ASP-frei. Grundlage ist die Zustimmung der EU-Kommission und des Veterinärausschusses zur Aufhebung der Restriktionszonen, nachdem zuletzt im November 2024 ein Ausbruch bei einem Wildschwein festgestellt worden war. Im Schutzkorridor bleiben Überwachungs- und Schutzmaßnahmen bestehen, während in den nun freien Gebieten weiterhin risikoorientierte Fallwildsuchen sowie Untersuchungen von erlegtem und tot aufgefundenem Schwarzwild erfolgen. Mit der neuen Tierseuchenverfügung kann zudem der Rückbau der ASP-Schutzanlagen vorbereitet werden.
ASP-Sperrzonen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgehoben
Die erfolgreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Oberspreewald-Lausitz führen zur Aufhebung der bisherigen Restriktionszonen. Die Sperrzonen I und II werden mit Ausnahme des Schutzkorridors aufgehoben und in freies Gebiet überführt. Damit gilt der Landkreis nach 3,5 Jahren wieder als ASP-frei. Ministerin Hanka Mittelstädt, zuständig für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, teilte mit, dass nach der Aufhebung der Sperrzonen im Landkreis Spree-Neiße nun auch der Antrag Brandenburgs zur Anpassung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz von der EU-Kommission und dem zuständigen Veterinärausschuss genehmigt wurde. Der Süden Brandenburgs kehrt somit weitestgehend in den statusfreien Zustand zurück.
Rechtsgrundlage tritt am 26. November 2025 in Kraft
Letzter bestätigter ASP-Fall im Landkreis war im November 2024. Danach stellte das Verbraucherschutzministerium den Antrag zur Aufhebung der Sperrzonen. Grundlage für die Entscheidung ist der geänderte Anhang I der EU-Durchführungsverordnung 2023/594. Dieser tritt am 26. November 2025 in Kraft. Auf dieser Basis wurde die Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises angepasst. Die neue Verfügung legt fest: Sperrzone II ist vollständig aufgehoben. Sperrzone I (die sogenannte Pufferzone) ist auf einen schmalen Schutzkorridor entlang der südlichen Kreisgrenze reduziert. In diesem Korridor bleiben bestimmte Überwachungsmaßnahmen bestehen. Dazu zählen Fallwildsuchen, das Abwarten negativer ASP-Befunde bei erlegtem Schwarzwild sowie Schutzmaßnahmen für Hausschweinehaltungen.
Weitere Überwachung und Rückbau der ASP-Zäune
Die Seuchensituation wird weiterhin intensiv beobachtet. In den vormals betroffenen Gebieten finden risikoorientierte Fallwildsuchen statt. Alle tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine im gesamten Landkreis werden auf ASP untersucht. In freien Gebieten können gesund erlegte Wildschweine unmittelbar verwertet werden – die Untersuchung dient dort ausschließlich der Früherkennung. Landrat Siegurd Heinze dankt allen Beteiligten für ihren langjährigen Einsatz. Besonders hob er die Zusammenarbeit von Behörden, Jägerschaft, Landwirtschaft sowie die finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg hervor. Diese sei im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie entscheidend für den Erfolg gewesen.
Mit der neuen Situation kann nun der Rückbau der ASP-Zäune in den aufgehobenen Sperrzonen beginnen. Zunächst sollen Tore und Segmentzäune entfernt werden. Der vollständige Abbau erfolgt nach haushalts- und kostenrechtlicher Abstimmung sowie entsprechender Ausschreibung.
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