Die IHK Cottbus begrüßt, dass mit dem jetzt eingeführten „Brandenburg-Stipendium“ die Beschäftigung von Studenten in Unternehmen verbessert werden kann.
„Wir appellieren an die Unternehmen der Region, das neue Instrument intensiv zu nutzen. Durch den Einsatz von Studenten in der betrieblichen Praxis können neue, hochqualifizierte Fachkräfte optimal gefördert werden. Zugleich unterstützt dies den Wissenstransfer von den Hochschulen in die Unternehmen“, erklärt Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Mit der vom brandenburgischen Sozialministerium erarbeiteten neuen Richtlinie zum „Brandenburg-Stipendium“ möchte das Land Innovationen in brandenburgischen Betrieben und die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Hochschulen unterstützen.
Seit dem 1. Juni 2013 können brandenburgische Unternehmen, die einen Studenten beschäftigen, einen 75-prozentigen Zuschuss zu dessen Vergütung bekommen.
Dafür bestehen zwei Möglichkeiten.
Erstens: Unternehmen, die einen Studenten für die Erstellung einer Abschlussarbeit einstellen und ein Mindeststipendium von 500 Euro zahlen, können für die Dauer von sechs Monaten einen Zuschuss von 375 Euro monatlich bekommen.
Zweitens: Die Beschäftigung von Werkstudenten wird für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert. Die wöchentliche Beschäftigungsdauer muss zwischen 15 und 20 Stunden betragen und mit 622,50 Euro bis 830 Euro vergütet werden.
In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die Beschäftigung im Rahmen eines betrieblichen Innovationsprojektes erfolgt. Auch sind die Zuschüsse bei den jeweils genannten Summen von 375 Euro bzw. 622,50 Euro gedeckelt.
Einzelheiten zur Höhe und zu den Voraussetzungen der Förderung sind unter www.lasa-brandenburg.de im Internet zu finden oder über die Telefonnummer 0331 600-2465 bei den Regionalbüros der LASA zu erfragen.
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