Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Am 26. Mai 2025 stimmte die EU-Kommission einem Antrag Brandenburgs und der Bundesregierung zu, die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg zu verkleinern. Dies beruht vor allem, auf einer erfolgreichen Umsetzung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen und der damit einhergehenden positiven Entwicklung der ASP-Seuchenlage. Die verschiedenen behördlichen Maßnahmen, wie die intensive Fallwildsuche, umfangreiche Zäunungsmaßnahmen und der Reduktion des Schwarzwildbestandes wären ohne die aktive Mithilfe von Jägerschaft, Landwirten und Bürgern nicht möglich gewesen. Dank Ihrer Anstrengungen, können nun Fortschritte in der Bekämpfung der ASP im Sinne von Gebietsaufhebungen und – verkleinerungen bekannt gemacht werden.
Für den Landkreis Elbe-Elster bedeutet dies, dass
- die nördliche Sperrzone I (Gemeinde Sallgast mit Gemarkungen Dollenchen, Zürchel und Sallgast, sowie Gemeinde Lichterfeld- Schacksdorf mit der Gemarkung Bergheide und Stadt Finsterwalde mit der Gemarkung Finsterwalde östlich der L60) vollständig aufgehoben wird.
- die südliche Sperrzone I auf die Fläche vom nördlichen ASP-Schutzzaun bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen verkleinert wird.
Eine genaue Darstellung der verbleibenden Restriktionszone (Schutzkorridor und Hochrisikokorridor) entnehmen Sie bitte der anhängenden Karte.
Unverändert bestehen bleiben, die bekannten Seuchenschutzmaßnahmen, in Form von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild, sowie Tupferproben für Fallwild/Unfallwild. Die Weiterführung der Beprobung von Schwarzwild im gesamten Landkreis und die Aufrechterhaltung einer Restriktionszone an der Grenze zum Freistaat Sachsen, soll es ermöglichen die Gesundheit der Schwarzwildpopulation zu schützen und einen eventuellen Eintrag von, mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziertem Schwarzwild, frühzeitig zu erkennen.
Nach Absprache mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, werden die eben genannten Maßnahmen befristet bis zum 31.12.2025, bei einer gleichbleibenden Seuchenlage im Landkreis und den angrenzenden Landkreisen, bestehen. Ausführlichere Informationen, für die Gebote und Verbote in der bestehenbleibenden Restriktionszone, entnehmen Sie bitte der im Amtsblatt Nr. 9 des Landkreises Elbe-Elster veröffentlichten Tierseuchenallgemeinverfügung. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen, zu den bekannten Sprechzeiten, gern zur Verfügung.
Heute in der Lausitz – Unser täglicher Newsüberblick
Mehr Infos und News aus der Lausitzer und Südbrandenburger Region sowie Videos und Social-Media-Content von heute findet ihr in unserer Tagesübersicht –>> Hier zur Übersicht
Red. / Pressinfo
Bild: Landkreis Elbe-Elster