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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tipps – wer sollte sich gegen den Verlust des Einkommens absichern?

5:00 Uhr | 3. Juli 2023
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Es gibt viele Diagnosen, die plötzlich das berufliche Ende bedeuten können. Etwa 25 Prozent der Bevölkerung sind wenigstens einmal in ihrem Leben davon betroffen. Die finanziellen Folgen können gravierend sein, denn ohne Arbeitseinkommen bedeutet das für viel der Ruin. Die Erwerbsminderungsrente ist zum einen sehr knapp bemessen und reicht oft nicht für das Notwendigste. Obendrein greift sie nicht immer. Dann stehen die Betroffenen ohne Einkommen da. Viele sind sich darüber gar nicht bewusst. Doch Berufstätige können etwas tun und sich mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Wer braucht diese Versicherung? Was sollte ein gute Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten? Welche Rentenhöhe ist sinnvoll? Viele Fragen sind vor Vertragsabschluss zu klären. Da ist es besser, sich zuvor gut zu informieren.

Warum sollten Berufstätige sich gegen Berufsunfähigkeit absichern?

Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können schnell dazu führen, dass jemand auf Dauer nicht mehr seinen Beruf ausüben kann. Finanzielle Probleme sind dann die Folge. Das kann jeden treffen. Etwa 20 Prozent der Neurentner erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Das Risiko, zu den Betroffenen zu gehören, ist relativ hoch. Die gesetzlichen Leistungen demgegenüber sehr gering, im Durchschnitt erhalten die Betroffenen rund 830 Euro monatlich. Da ist es erschreckend, dass so wenige sich zusätzlich privat absichern.

Viele sind sich gar nicht bewusst, welche Versorgungslücken drohen. Selbst jene, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sind oft unzureichend abgesichert. Im Durchschnitt beträgt die privat Berufsunfähigkeitsrente 400 Euro monatlich. Es ist nicht nur wichtig, die Versicherung rechtzeitig abzuschließen, solange die Gesundheit noch gut ist. Wichtig ist auch das Kleingedruckte zu lesen, um zu verstehen, wann und wie viel die Versicherung am Ende bezahlt. Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb gute Beratung besonders wichtig.

Was sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung beinhalten?

Die passende Versicherung zu finden, kann sich als große Herausforderung herausstellen. Die Zahl der Anbieter ist groß. Jeder bietet andere Tarife, einen anderen Leistungsumfang und eigenen Versicherungsbedingungen. Außerdem können die gesundheitlichen Konditionen den Abschluss erschweren.

Hinzu kommen Probleme beim Abschluss, wie die gesundheitlichen Voraussetzungen, risikoreiche Hobbys oder der aktuelle Beruf. Jede Versicherungsgesellschaft bewertet diese Faktoren anders, sodass sie zum Hindernis werden können.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass zumindest die folgenden Bestimmungen enthalten sind:

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Versicherte wegen Krankheit, beispielsweise Rückenleiden oder Depressionen, Körperverletzung oder Kräfteverfall durch Alterung ihren bisherigen Beruf nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Bei Berufswechsel gilt der aktuelle Beruf.
  • Die Versicherung prüft nicht, ob eine andere Tätigkeit mit den vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnissen, aufgrund der Ausbildung oder Berufserfahrung möglich wäre. Das nennt sich abstrakter Verweisungsverzicht. Wenn beispielsweise ein Chirurg nicht mehr operieren kann, weil seine Hand dauerhaft beeinträchtigt ist, prüft die Versicherung nicht, ob er beispielsweise als Fachgutachter arbeiten könnte.
  • Die versicherte Person gilt dann als berufsunfähig, wenn sie voraussichtlich sechs Monate lang zu über 50 Prozent beeinträchtigt ist oder wenn bereits sechs Monate vergangen sind.
  • Rentenzahlungen erfolgen auch rückwirkend.
  • Meldet die versicherte Person die Berufsunfähigkeit verspätet, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend wenigstens drei Jahre lang.
  • Kommt es zum Versicherungsfall, ist es während der Leistungsprüfung möglich, den Beitrag zu stunden. Bei Berufsunfähigkeit reicht häufig das Einkommen nicht mehr aus, um die Prämien zu zahlen.
  • Auch wenn die versicherte Person unbeabsichtigt Vorerkrankungen verschweigt, ergreift die Versicherung keine Sanktionsmaßnahmen, wie Beitragserhöhung oder Vertragskündigung.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auf der ganzen Welt.

Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten von Reha-Maßnahmen oder zahlen einmalige Übergangshilfen. Diese Hilfen sind durchaus sinnvoll, sollten jedoch nicht ausschlaggebend bei der Entscheidung für die eine oder die andere Versicherungsgesellschaft sein.

Sinnvolle Beitragsregelungen

Sinnvoll und auch günstig ist die sogenannte „selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“. Sie zahlt im Versicherungsfall die vertraglich zugesicherte Rente und die Beiträge. Das bedeutet, dass der Versicherte die Rentenzahlung erhält und die monatlichen Beiträge nicht mehr bezahlen muss.

Weiterhin sinnvoll ist die Vereinbarung einer Dynamik. Damit ist die Rentenzahlung gegen die Inflation abgesichert. Denn eine monatliche Rente von 1000 Euro heute, hat in 15 Jahren viel weniger Kaufkraft. Eine dynamische Versicherung berücksichtigt wenigstens eine Inflationsrate von zwei Prozent pro Jahr.

Ist eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, ist es ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich, die Rente zu erhöhen, beispielsweise bei einem Karrieresprung oder wenn sich die familiäre Situation durch Heirat oder die Geburt eines Kindes verändert.

Häufig versuchen die Versicherer eine kapitalbildende Lebensversicherung an die Berufsunfähigkeitsversicherung zu koppeln. Doch das ist meistens teuer und wenig sinnvoll. Kapitallebensversicherungen sind nur in seltenen Fällen für die private Altersvorsorge zu empfehlen.

Die richtige Rentenhöhe und Laufzeit wählen

Abbildung 3: Die vereinbarte Rentenhöhe sollte so bemessen sein, dass auch die monatlichen Haushaltskosten abgedeckt sind und der bisherige Lebensstandard erhalten bleibt.

Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente sollten die alltäglichen Ausgaben abgesichert sein, die auch dann zu zahlen sind, wenn Berufsunfähigkeit eintritt, wie Miete, Altersvorsorge oder die Haushaltskosten. Ein guter Richtwert sind 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens.

Im Idealfall läuft der Versicherungsvertrag bis zum 67. Lebensjahr, wenn regulär der Eintritt in den Altersruhestand stattfindet. Wer den Vertrag später nicht mehr benötigt oder nur noch teilweise, weil er Geld angespart hat beispielsweise, hat jederzeit die Möglichkeit zur Vertragskürzung oder Vertragskündigung.

Mit steigendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn der Versicherer das Vertragsende so festlegt, dass es vor dem Rentenalter liegt. Denn dann könnte die versicherte Person den Versicherungsschutz genau dann verlieren, wenn es besonders wichtig ist.

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