Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg
Der Anstieg verunglückter Fahrradfahrer innerhalb eines Jahres um fast 15% im Land Brandenburg ist ein alarmierender Fakt, der uns zeigt, dass Sicherheitskonzepte für Radfahrer für sie und von ihnen konsequenter angewendet werden müssen. Allerdings ist zu bemerken, bemüht man die Statistik, dass nur 1/3 der insgesamt verunglückten Radfahrer auch der Verursacher des Unfalls waren. Oftmals ist also der Ruf der Radfahrer schlechter als das tatsächliche Verkehrsverhalten. Er ist auch richtig, dass der steigende Radverkehr insgesamt mehr unter Beobachtung steht.
Rezepte und Konzepte für den sicheren Radverkehr gibt es vielerorten in Brandenburg, allein bei der Umsetzung besteht aus Sicht der Landesverkehrswacht noch Nachholbedarf.
Die Rad-Infrastruktur ist stark verbesserungswürdig. Das schließt sowohl Radwegebau als auch straßenbegleitende Fahrradstreifen ein.
Andere Teilnehmer am Straßenverkehr müssen sich besser und konsequenter auf Sichtbarkeit, Geschwindigkeit und Vorhersehbarkeit des Handelns von Radfahrern einstellen können. Beim Thema Fahrradhelm als Sicherheitsfaktor gehen die Meinungen weit auseinander. Die Landesverkehrswacht Brandenburg ist überzeugt davon, dass eine Helmpflicht für Fahrradfahrer der richtige Weg zur Vermeidung schwerer Unfälle ist. 2/3 aller Kopfverletzungen sind durch Tragen eines Helms zu verhindern oder in der Schwere zu reduzieren.
150 Unfall- verursachende Radfahrer mit folgendem Personenschaden standen 2011 unter Alkoholeinfluss. Das ist nicht als Kavaliersdelikt anzusehen. Aus diesem Grund ist eine zentrale Forderung der Deutschen Verkehrswacht, den für Radfahrer bestehenden Grenzwert für Alkoholgehalt auf 1,1 Promille im Straßenverkehrsrecht abzusenken. Das kann nur ein kleiner erster Schritt sein, auf dem Weg zu 0,0 Promille für alle Verkehrsteilnehmer.
Insoweit ist die Ablehnung der landesregierung für Initativen im Bundesrat zur TGragepflicht für Helnme und für die Fordeung nach 1,1 Promille für Radfahrer nicht mehr zeitgemäß und nicht sachgerecht. Die Zahlen sprechen für sich. Hier muss jetzt gehandelt werden.
Quelle: Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter, Präsident der Landesverkehrswacht BRandenburg