Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.
Wer: Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Wo: Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg, Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520), Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508).
Wann: Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr,
spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.
Wer: Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Wo: Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg, Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520), Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508).
Wann: Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr,
spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.
Wer: Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Wo: Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg, Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520), Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508).
Wann: Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr,
spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster
Auszubildende können einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Besuches der Berufsschule stellen.
Wer: Anspruchsberechtigt ist, wer im Land Brandenburg in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat und wenn der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde.
Wo: Landkreis Elbe-Elster, Schulverwaltungs- und Sportamt, Grochwitzer Straße 20, 04916 Herzberg, Frau Janhoefer (Namen A-M, Tel: 03535 463520), Frau Mittag (Namen N-Z, Tel: 03535 463508).
Wann: Spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr,
spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.
Quelle: Landkreis Elbe-Elster