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NIEDERLAUSITZ aktuell

Brandenburger Bullen sind gefragt: Generalversammlung des Landeskontrollverbands

14:51 Uhr | 5. März 2008
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Brandenburgs Milcherzeuger können nach einer langen Durststrecke wieder optimistischer in die Zukunft schauen. Die Milchviehhaltung ist durch die erfreulich höhere Preise wieder interessanter und lohnender für die Zukunft geworden“, betonte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze auf der Generalversammlung des Landeskontrollverbands Brandenburg in Dahlewitz. Im abgelaufenen Prüfjahr 2006/2007 wurde die durchschnittliche Milchleistung je Kuh auf 8.608 Kilogramm gesteigert. Nach den Ergebnissen der letzten Zuchtwertschätzung gehörten 5 Brandenburger Bullen zu den 15 am häufigsten in Deutschland eingesetzten Bullen.
Die EU hat wiederholt mitgeteilt, dass sie keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Quotenregelung vorlegen wird. Auch Brandenburg ist konsequent dafür, die Milchquotenregelung mit dem Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/15 auslaufen zu lassen.
Mit Blick auf das absehbare Ende der Milchgarantiemengenregelung und auf die aktuelle Entwicklung am Milchmarkt sollten bereits jetzt die Chancen einer Flexibilisierung der Produktions- und Handelsmöglichkeiten genutzt werden. Um dies zu erreichen, hält Brandenburg eine Senkung der Superabgabe für sinnvoller als eine Erhöhung der Milchquote.
Wichtig für einen gleitenden Ausstieg aus der Milchquotenregelung ist die Unterstützung notwendiger betrieblicher Anpassungsprozesse durch ein Paket von Begleitmaßnahmen. Im Mittelpunkt sollte dabei eine verstärkte investive Förderung der Unternehmen stehen, die auch zukünftig Milch erzeugen wollen und deshalb ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen und müssen.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Milchproduktion an Standorten, für die es dafür im Interesse einer sinnvollen Landnutzung kaum Alternativen gibt, könnte der zukünftigen Ausgestaltung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete eine besondere Rolle zukommen.
Mit der Richtlinie zur „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ steht wieder ein Instrument zur Verfügung, um weiter in wettbewerbsfähige Strukturen und Qualitätsproduktion zu fördern.In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 135 Mio. Euro, damit jährlich rund 19,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Neben der Invest-Richtlinie bietet der sogenannte Brandenburg-Kredit als neues zinsgünstiges Darlehensprogramm der ILB für Investitionen gute Bedingungen. Der Brandenburg-Kredit ist kombinierbar mit Mittel der einzelbetrieblichen Förderung sowie weiteren Brandenburger Förderprogrammen.
Mastitislabor gerettet
Neu ist, dass der LKV nun die Mastitisuntersuchungen aus dem Landeslabor übernommen hat. Es war zu sichern, dass zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Eutergesundheit, der Rohmilchqualität und des Verbraucherschutzes das Mastitislabor in der bisherigen Quantität und Qualität fortgeführt wird, die hohe Fachkompetenz, das breite Leistungsspektrum insbesondere bei den Spezialuntersuchungen und nicht zuletzt die Untersuchungskosten in einem für den Landwirt vertretbaren Rahmen erhalten bleiben. Nicht anders als erwartet ist der LKV mit viel Professionalität und Engagement an die Einrichtung des Labors herangegangen. Viele konnten das Ergebnis bei der offiziellen Eröffnung Mitte Februar bereits in Augenschein nehmen und feststellen, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann und innerhalb weniger Monate ein Labor mit modernster Technik und Labormanagement aufgebaut wurde. Für die weitere Entwicklung des Produktionszweiges hat das Labor eine hohe Bedeutung, da in der Tiergesundheit einer der Schlüssel für den künftigen Erfolg liegt.
Blauzungenkrankheit
Das Agrar- und Umweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Beschleunigung und Entwicklung des Impfstoffes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Die Impfung wird amtlich angeordnet, das heißt, jeder Tierhalter hat impfen zu lassen. Der Impfstoff wird für den Tierhalter von der Tierseuchenkasse kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Impfkosten sind vom Tierhalter zu tragen und werden auf Antrag von der Tierseuchenkasse erstattet. Entsprechende Beihilferegelungen zur Finanzierung von Impfstoff und Impfkosten werden kurzfristig in den Beirat der Tierseuchenkasse zur Beschlussfassung eingebracht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © wikipedia.org

Brandenburgs Milcherzeuger können nach einer langen Durststrecke wieder optimistischer in die Zukunft schauen. Die Milchviehhaltung ist durch die erfreulich höhere Preise wieder interessanter und lohnender für die Zukunft geworden“, betonte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze auf der Generalversammlung des Landeskontrollverbands Brandenburg in Dahlewitz. Im abgelaufenen Prüfjahr 2006/2007 wurde die durchschnittliche Milchleistung je Kuh auf 8.608 Kilogramm gesteigert. Nach den Ergebnissen der letzten Zuchtwertschätzung gehörten 5 Brandenburger Bullen zu den 15 am häufigsten in Deutschland eingesetzten Bullen.
Die EU hat wiederholt mitgeteilt, dass sie keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Quotenregelung vorlegen wird. Auch Brandenburg ist konsequent dafür, die Milchquotenregelung mit dem Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/15 auslaufen zu lassen.
Mit Blick auf das absehbare Ende der Milchgarantiemengenregelung und auf die aktuelle Entwicklung am Milchmarkt sollten bereits jetzt die Chancen einer Flexibilisierung der Produktions- und Handelsmöglichkeiten genutzt werden. Um dies zu erreichen, hält Brandenburg eine Senkung der Superabgabe für sinnvoller als eine Erhöhung der Milchquote.
Wichtig für einen gleitenden Ausstieg aus der Milchquotenregelung ist die Unterstützung notwendiger betrieblicher Anpassungsprozesse durch ein Paket von Begleitmaßnahmen. Im Mittelpunkt sollte dabei eine verstärkte investive Förderung der Unternehmen stehen, die auch zukünftig Milch erzeugen wollen und deshalb ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen und müssen.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Milchproduktion an Standorten, für die es dafür im Interesse einer sinnvollen Landnutzung kaum Alternativen gibt, könnte der zukünftigen Ausgestaltung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete eine besondere Rolle zukommen.
Mit der Richtlinie zur „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ steht wieder ein Instrument zur Verfügung, um weiter in wettbewerbsfähige Strukturen und Qualitätsproduktion zu fördern.In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 135 Mio. Euro, damit jährlich rund 19,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Neben der Invest-Richtlinie bietet der sogenannte Brandenburg-Kredit als neues zinsgünstiges Darlehensprogramm der ILB für Investitionen gute Bedingungen. Der Brandenburg-Kredit ist kombinierbar mit Mittel der einzelbetrieblichen Förderung sowie weiteren Brandenburger Förderprogrammen.
Mastitislabor gerettet
Neu ist, dass der LKV nun die Mastitisuntersuchungen aus dem Landeslabor übernommen hat. Es war zu sichern, dass zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Eutergesundheit, der Rohmilchqualität und des Verbraucherschutzes das Mastitislabor in der bisherigen Quantität und Qualität fortgeführt wird, die hohe Fachkompetenz, das breite Leistungsspektrum insbesondere bei den Spezialuntersuchungen und nicht zuletzt die Untersuchungskosten in einem für den Landwirt vertretbaren Rahmen erhalten bleiben. Nicht anders als erwartet ist der LKV mit viel Professionalität und Engagement an die Einrichtung des Labors herangegangen. Viele konnten das Ergebnis bei der offiziellen Eröffnung Mitte Februar bereits in Augenschein nehmen und feststellen, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann und innerhalb weniger Monate ein Labor mit modernster Technik und Labormanagement aufgebaut wurde. Für die weitere Entwicklung des Produktionszweiges hat das Labor eine hohe Bedeutung, da in der Tiergesundheit einer der Schlüssel für den künftigen Erfolg liegt.
Blauzungenkrankheit
Das Agrar- und Umweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Beschleunigung und Entwicklung des Impfstoffes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Die Impfung wird amtlich angeordnet, das heißt, jeder Tierhalter hat impfen zu lassen. Der Impfstoff wird für den Tierhalter von der Tierseuchenkasse kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Impfkosten sind vom Tierhalter zu tragen und werden auf Antrag von der Tierseuchenkasse erstattet. Entsprechende Beihilferegelungen zur Finanzierung von Impfstoff und Impfkosten werden kurzfristig in den Beirat der Tierseuchenkasse zur Beschlussfassung eingebracht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Foto © wikipedia.org

Brandenburgs Milcherzeuger können nach einer langen Durststrecke wieder optimistischer in die Zukunft schauen. Die Milchviehhaltung ist durch die erfreulich höhere Preise wieder interessanter und lohnender für die Zukunft geworden“, betonte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze auf der Generalversammlung des Landeskontrollverbands Brandenburg in Dahlewitz. Im abgelaufenen Prüfjahr 2006/2007 wurde die durchschnittliche Milchleistung je Kuh auf 8.608 Kilogramm gesteigert. Nach den Ergebnissen der letzten Zuchtwertschätzung gehörten 5 Brandenburger Bullen zu den 15 am häufigsten in Deutschland eingesetzten Bullen.
Die EU hat wiederholt mitgeteilt, dass sie keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Quotenregelung vorlegen wird. Auch Brandenburg ist konsequent dafür, die Milchquotenregelung mit dem Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/15 auslaufen zu lassen.
Mit Blick auf das absehbare Ende der Milchgarantiemengenregelung und auf die aktuelle Entwicklung am Milchmarkt sollten bereits jetzt die Chancen einer Flexibilisierung der Produktions- und Handelsmöglichkeiten genutzt werden. Um dies zu erreichen, hält Brandenburg eine Senkung der Superabgabe für sinnvoller als eine Erhöhung der Milchquote.
Wichtig für einen gleitenden Ausstieg aus der Milchquotenregelung ist die Unterstützung notwendiger betrieblicher Anpassungsprozesse durch ein Paket von Begleitmaßnahmen. Im Mittelpunkt sollte dabei eine verstärkte investive Förderung der Unternehmen stehen, die auch zukünftig Milch erzeugen wollen und deshalb ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen und müssen.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Milchproduktion an Standorten, für die es dafür im Interesse einer sinnvollen Landnutzung kaum Alternativen gibt, könnte der zukünftigen Ausgestaltung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete eine besondere Rolle zukommen.
Mit der Richtlinie zur „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ steht wieder ein Instrument zur Verfügung, um weiter in wettbewerbsfähige Strukturen und Qualitätsproduktion zu fördern.In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 135 Mio. Euro, damit jährlich rund 19,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Neben der Invest-Richtlinie bietet der sogenannte Brandenburg-Kredit als neues zinsgünstiges Darlehensprogramm der ILB für Investitionen gute Bedingungen. Der Brandenburg-Kredit ist kombinierbar mit Mittel der einzelbetrieblichen Förderung sowie weiteren Brandenburger Förderprogrammen.
Mastitislabor gerettet
Neu ist, dass der LKV nun die Mastitisuntersuchungen aus dem Landeslabor übernommen hat. Es war zu sichern, dass zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Eutergesundheit, der Rohmilchqualität und des Verbraucherschutzes das Mastitislabor in der bisherigen Quantität und Qualität fortgeführt wird, die hohe Fachkompetenz, das breite Leistungsspektrum insbesondere bei den Spezialuntersuchungen und nicht zuletzt die Untersuchungskosten in einem für den Landwirt vertretbaren Rahmen erhalten bleiben. Nicht anders als erwartet ist der LKV mit viel Professionalität und Engagement an die Einrichtung des Labors herangegangen. Viele konnten das Ergebnis bei der offiziellen Eröffnung Mitte Februar bereits in Augenschein nehmen und feststellen, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann und innerhalb weniger Monate ein Labor mit modernster Technik und Labormanagement aufgebaut wurde. Für die weitere Entwicklung des Produktionszweiges hat das Labor eine hohe Bedeutung, da in der Tiergesundheit einer der Schlüssel für den künftigen Erfolg liegt.
Blauzungenkrankheit
Das Agrar- und Umweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Beschleunigung und Entwicklung des Impfstoffes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Die Impfung wird amtlich angeordnet, das heißt, jeder Tierhalter hat impfen zu lassen. Der Impfstoff wird für den Tierhalter von der Tierseuchenkasse kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Impfkosten sind vom Tierhalter zu tragen und werden auf Antrag von der Tierseuchenkasse erstattet. Entsprechende Beihilferegelungen zur Finanzierung von Impfstoff und Impfkosten werden kurzfristig in den Beirat der Tierseuchenkasse zur Beschlussfassung eingebracht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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Brandenburgs Milcherzeuger können nach einer langen Durststrecke wieder optimistischer in die Zukunft schauen. Die Milchviehhaltung ist durch die erfreulich höhere Preise wieder interessanter und lohnender für die Zukunft geworden“, betonte Agrar- und Umweltstaatssekretär Dietmar Schulze auf der Generalversammlung des Landeskontrollverbands Brandenburg in Dahlewitz. Im abgelaufenen Prüfjahr 2006/2007 wurde die durchschnittliche Milchleistung je Kuh auf 8.608 Kilogramm gesteigert. Nach den Ergebnissen der letzten Zuchtwertschätzung gehörten 5 Brandenburger Bullen zu den 15 am häufigsten in Deutschland eingesetzten Bullen.
Die EU hat wiederholt mitgeteilt, dass sie keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Quotenregelung vorlegen wird. Auch Brandenburg ist konsequent dafür, die Milchquotenregelung mit dem Ende des Milchwirtschaftsjahres 2014/15 auslaufen zu lassen.
Mit Blick auf das absehbare Ende der Milchgarantiemengenregelung und auf die aktuelle Entwicklung am Milchmarkt sollten bereits jetzt die Chancen einer Flexibilisierung der Produktions- und Handelsmöglichkeiten genutzt werden. Um dies zu erreichen, hält Brandenburg eine Senkung der Superabgabe für sinnvoller als eine Erhöhung der Milchquote.
Wichtig für einen gleitenden Ausstieg aus der Milchquotenregelung ist die Unterstützung notwendiger betrieblicher Anpassungsprozesse durch ein Paket von Begleitmaßnahmen. Im Mittelpunkt sollte dabei eine verstärkte investive Förderung der Unternehmen stehen, die auch zukünftig Milch erzeugen wollen und deshalb ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen und müssen.
Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Milchproduktion an Standorten, für die es dafür im Interesse einer sinnvollen Landnutzung kaum Alternativen gibt, könnte der zukünftigen Ausgestaltung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete eine besondere Rolle zukommen.
Mit der Richtlinie zur „Einzelbetrieblichen Investitionsförderung“ steht wieder ein Instrument zur Verfügung, um weiter in wettbewerbsfähige Strukturen und Qualitätsproduktion zu fördern.In den Jahren 2007 bis 2013 stehen rund 135 Mio. Euro, damit jährlich rund 19,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Neben der Invest-Richtlinie bietet der sogenannte Brandenburg-Kredit als neues zinsgünstiges Darlehensprogramm der ILB für Investitionen gute Bedingungen. Der Brandenburg-Kredit ist kombinierbar mit Mittel der einzelbetrieblichen Förderung sowie weiteren Brandenburger Förderprogrammen.
Mastitislabor gerettet
Neu ist, dass der LKV nun die Mastitisuntersuchungen aus dem Landeslabor übernommen hat. Es war zu sichern, dass zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Eutergesundheit, der Rohmilchqualität und des Verbraucherschutzes das Mastitislabor in der bisherigen Quantität und Qualität fortgeführt wird, die hohe Fachkompetenz, das breite Leistungsspektrum insbesondere bei den Spezialuntersuchungen und nicht zuletzt die Untersuchungskosten in einem für den Landwirt vertretbaren Rahmen erhalten bleiben. Nicht anders als erwartet ist der LKV mit viel Professionalität und Engagement an die Einrichtung des Labors herangegangen. Viele konnten das Ergebnis bei der offiziellen Eröffnung Mitte Februar bereits in Augenschein nehmen und feststellen, dass sich das Ergebnis sehen lassen kann und innerhalb weniger Monate ein Labor mit modernster Technik und Labormanagement aufgebaut wurde. Für die weitere Entwicklung des Produktionszweiges hat das Labor eine hohe Bedeutung, da in der Tiergesundheit einer der Schlüssel für den künftigen Erfolg liegt.
Blauzungenkrankheit
Das Agrar- und Umweltministerium unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Beschleunigung und Entwicklung des Impfstoffes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit. Die Impfung wird amtlich angeordnet, das heißt, jeder Tierhalter hat impfen zu lassen. Der Impfstoff wird für den Tierhalter von der Tierseuchenkasse kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Impfkosten sind vom Tierhalter zu tragen und werden auf Antrag von der Tierseuchenkasse erstattet. Entsprechende Beihilferegelungen zur Finanzierung von Impfstoff und Impfkosten werden kurzfristig in den Beirat der Tierseuchenkasse zur Beschlussfassung eingebracht.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
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