Gemäß § 45 Abs. 2 BbgWG in Verbindung mit § 44 BbgWG wird die am 17.7.2010 erlassene befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs zur Entnahme von Wasser aus der Spree und ihren Zuflüssen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Motorradfahrer bei Unfall in Kolkwitz schwer verletzt
Am gestrigen Donnerstagabend wurden die Feuerwehren der Großgemeinde Kolkwitz zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Auf einer Straße im Ortsteil Hänchen kollidierte...