Aus aktuellem Anlass informiert die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, dass für den Ort Neuhausen bei neu einzureichenden Bauanträgen eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich ist. Diese Bescheinigung ist der Bauaufsichtsbehörde mit Baubeginn vorzulegen.
Unter www.landkreis-spree-neisse.de > Bürgerservice > Formular und Antragsservice (FB Bauordnung) kann die Karte der Verdachtsflächen für den Ort Neuhausen eingesehen werden.
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Quelle: Landkreis Spree-Neiße
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