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NIEDERLAUSITZ aktuell

Objekt des Monats Mai im Museum: Arbeitsordnung der Wilke-Hutfabrik

12:12 Uhr | 26. Mai 2012
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Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
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Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

Im Monat Mai war das „Objekt des Monats“ im Stadt- und Industriemuseum die Arbeitsordnung der Hutfabrik von C. G. Wilke. Sie stammt vom 15. Dezember 1908. Dieses Dokument war für Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtsverbindlich. Sie beinhaltet Ausführungen über Arbeitsaufnahme, Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Arbeits- und Ruhetage, Arbeitszeit, Verhaltensmaßregeln während der Arbeitszeit, Betriebsvorschriften, Lohnberechnungen und Lohnzahlungen, Ordnungsstrafen, Arbeitsausschluss
Unter dem Abschnitt „Arbeitszeit“ ist folgendes zu lesen:
Die Arbeitszeit dauert für sämtliche Meister, männliche, weibliche und Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen von 7 Uhr früh bis 6 Uhr abends.
Allgemeine Frühstückspause ¼ Stunde von 9 – 9.15 Uhr
Allgemeine Vesperpause ¼ Stunde von 4 – 4.15 Uhr
Allgemeine Mittagspause 1 ½ Stunde von 12 – 1.30 Uhr
Nur während der letzteren sind die Fabrikräume geschlossen und die Speiseräume geöffnet.
Ich erwarte in dieser Verkürzung der Arbeitszeit eine umso größere Pünktlichkeit, insbesondere auch von meinen Meistern. Wem durch die Kontrolluhren eine Verspätung von 5 und mehr Minuten nachgewiesen wird, zahlt für jeden Verspätungsausfall 10 Pfennige an die Krankenkasse.
Die Meister sollen die ersten und die letzten in der Fabrik sein.
An Sonnabenden, sowie an den Tagen vor den gesetzlichen Festtagen endet die Arbeitszeit um 4 ¾ Uhr nachmittags. Eine Vesperpause findet an diesen Tagen nicht statt. Wöchnerinnen dürfen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß während 6 Wochen nach ihrer Niederkunft nicht beschäftigt werden.
Eine Vermehrung oder Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit ist statthaft und wird durch Anschlag bekannt gegeben.
Beginn und Ende der Arbeitszeit wird durch die Dampfpfeife angezeigt.
Wer mehr über den Inhalt erfahren möchte, kann dies in einer Kopie nachlesen, die im Tresen-Bereich für Besucher des Museums zur Verfügung gestellt wird.
Alle Besucher des Museums können dieses Objekt bewerten, indem sie Ihre Meinung und ihre Gedanken dazu äußern. Vielleicht hat jemand auch eine Geschichte dazu – die Mitarbeiter würden sich darüber freuen. Am Ende des Jahres wählen die Museumsbesucher dann aus den jeweiligen „Objekten des Monats“ das „Objekt des Jahres“. Und natürlich winkt hierfür auch ein Preis.
Quelle: Stadt Guben

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26.Mai 2025 | 12.1k Leser

Cottbus & Umgebung: Verstöße bei Kontrollen in Barbershops festgestellt

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Ermittlungen nach Wohnungsbrand in Cottbus-Sandow

30.Mai 2025 | 9.2k Leser

Zahlreiche Polizeieinsätze am Herrentag in Cottbus und Spree-Neiße

30.Mai 2025 | 7.5k Leser

Ein Tag fürs Herz: Jugendweihe feierte ihr Comeback in Finsterwalde

26.Mai 2025 | 6.4k Leser

VideoNews

Cottbus | Ergebnisse der IHK-Konjunktur, leichte Erholung aber weiter angespannte Lage
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Die wirtschaftliche Lage in Südbrandenburg bleibt angespannt, zeigt aber erste Anzeichen einer leichten Erholung. Laut aktueller Konjunkturumfrage der IHK Cottbus bewerten 84 Prozent der rund 1.700 befragten Unternehmen ihre Geschäftslage ...als gut oder stabil. Der zuvor anhaltende Abwärtstrend scheint laut der Kammer vorerst gestoppt. Während die Geschäftsaussichten sich branchenübergreifend etwas verbessert haben, bleibt die Lage im stationären Handel besonders schwierig. Als größte Risiken nennen die Unternehmen die politischen Rahmenbedingungen, Energiepreise und Arbeitskosten.

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Cottbus | Lausitz Festival bringt rund 30 Highlights nach Brandenburg und Sachsen
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Das Lausitz Festival lädt vom 24. August bis 14. September zu rund 30 Veranstaltungen in Brandenburg und Sachsen ein. Im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst in Cottbus stellten Intendant Daniel ...Kühnel und Geschäftsführerin Maria Schulz heute gemeinsam mit weiteren Beteiligten das diesjährige Programm vor. Highlights in Brandenburg sind unter anderem die Festivaleröffnung »Sonettfabrik« in der Brikettfabrik Louise, eine William-Kentridge-Ausstellung im Dieselkraftwerk, szenische Lesungen, Konzerte, eine Tanztheater-Premiere sowie das Philosophie-Format Lausitz Labor in Cottbus. Auch Inszenierungen in Finsterwalde, Forst und an der F60 in Lichterfeld-Schacksdorf sollen das vielfältige Kulturangebot in der Region bereichern. Infos und Karten für die Veranstaltungen sind online unter http://www.lausitz-festival.eu erhältlich.

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Cottbus | 310 Teilnehmer bei traditionellem Seniorensportfest
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310 Teilnehmer, zehn Stationen: In Cottbus fand heute das traditionelle Seniorensportfest des Stadtsportbundes statt.

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