Auf Bauherren und Planer in Brandenburg kommen neue Anforderungen zu: Das Gebäudemodernisierungsgesetz verschärft die Vorgaben für die energetische Sanierung. Die Brandenburgische Ingenieurkammer begrüßt die Ziele, fordert aber verlässliche Übergangsregelungen.
Höhere Anforderungen an die energetische Planung
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz steigen die Anforderungen an die energetische Planung und Modernisierung von Gebäuden. Die Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK) trägt die klimapolitischen Ziele mit, verlangt jedoch ausreichend Vorbereitungszeit und eine angemessene Honorierung der zusätzlichen Planungsleistungen. „Die Transformation des Gebäudesektors braucht klare politische Ziele. Ebenso wichtig sind verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten“, sagt Geschäftsführerin Anja Schellhorn.
Die Weichen werden vor der Planung gestellt
Mit den steigenden Anforderungen wächst die Bedeutung der integralen Planung: Energieeffizienz, Gebäudetechnik, Bauphysik, Tragwerksplanung und Wirtschaftlichkeit müssen enger zusammengedacht werden. Viele grundlegende Entscheidungen fallen dabei schon vor der eigentlichen Objekt- und Fachplanung – etwa bei Bestandsanalysen, Machbarkeitsstudien, energetischen Konzepten und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Diese Leistungen der sogenannten Planungsphase 0 sind bislang nicht als eigenständiges Leistungsbild in der Honorarordnung HOAI verankert. Aus Sicht der Kammer müssen sie künftig anerkannt und vergütet werden.
Novelle des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes
Parallel blickt die Kammer auf die angekündigte Novellierung des Brandenburgischen Ingenieurgesetzes. Nach bisherigem Informationsstand soll das Berufsrecht weiterentwickelt und an heutige Anforderungen an Planung, Berufsausübung und Qualitätssicherung angepasst werden. Im Mittelpunkt sollten aus Sicht der BBIK die Qualität der Planung, regelmäßige Fortbildung, eine wirksame Berufsaufsicht und eine starke berufliche Selbstverwaltung stehen.
Streitpunkt Pflichtmitgliedschaft
Die Kammer setzt sich dafür ein, die Pflichtmitgliedschaft auf alle Ingenieurinnen und Ingenieure auszuweiten, die tatsächlich im Bauwesen tätig sind. Diese sei kein Selbstzweck, sondern schaffe eine verlässliche Grundlage für Fortbildung, Berufsaufsicht, transparente fachliche Standards sowie den Schutz von Bauherrschaften und Öffentlichkeit. Entscheidend sei, dass die künftigen Regelungen praxistauglich, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
Was das für Bauherren bedeutet
Für Bauherren in Südbrandenburg heißt das vor allem: Wer eine Sanierung plant, sollte Planungsleistungen früher einkalkulieren und mit längeren Vorlaufzeiten rechnen. Gerade im Gebäudebestand, im Wohnungsbau und bei der Modernisierung der Infrastruktur, so die Kammer, könnten die Aufgaben nur gelingen, wenn Politik, Verwaltung und planende Berufe eng zusammenarbeiten.
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Red. / Presseinformation





