Ab 2014 gibt es im Zahlungsverkehr das einheitliche SEPA-Verfahren. (SEPA – Single Euro Payments Area bedeutet einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Spree-Neiße informiert, dass ab dem 01.09.2013 eine Kfz-Zulassung nur noch unter Angabe der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und Angabe der internationalen gültigen Bankleitzahl (BIC) möglich ist.
Das heißt, für Bürger, die ein Fahrzeug neu zulassen möchten, gibt es für die Lastschrifteinzugsermächtigung und für die Bevollmächtigung neue Formulare. Diese Formulare „Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren bzw. mit Vollmacht“ liegen in der Zulassungsstelle zum Ausfüllen bereit bzw. finden Sie im Internet unter www.lkspn.de -> Bürgerservice -> Formular- und Antragsservice.
Die IBAN und BIC findet man auf jedem Kontoauszug bzw. im Online-Banking, unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“, je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister heißt.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge, für die eine Lastschrifteinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt wurde, werden automatisch umgeschrieben.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung.
Quelle: Landkreis Spree-Neiße
Uns bei Google als bevorzugte Quelle festlegen
Wer etwas googelt, bekommt neben den normalen Treffern eine Box mit aktuellen
Nachrichten. Legen Sie NIEDERLAUSITZ aktuell als bevorzugte Quelle fest,
erscheinen unsere Beiträge dort häufiger für Sie – und in den KI-Übersichten
von Google. Ein Klick genügt, danach sind Sie sofort wieder hier.
Falls der Knopf nicht angezeigt wird: niederlausitz-aktuell.de bei Google als bevorzugte Quelle hinzufügen








