In den zurückliegenden Fachausschüssen der SVV und im Hauptausschuss am 17.09.14 wurde der von der Kämmerin vorgestellte und erläuterte 2. Entwurf des HSK und des Haushaltsplanes 2014 beraten.
Entsprechend den vorliegenden Haushaltsunterlagen ist besonders hervorzuheben, dass erstmalig und bereits ab dem Jahr 2015, also zwei Jahre eher als ursprünglich vorgesehen, der durchgehende jährliche Haushaltsausgleich zu verzeichnen ist.
Diese positive Entwicklungstendenz und realistische Chance zum dauerhaften Haushaltsausgleich ist u.a. durch die Umsetzung des zum Beschluss stehenden HSK 2014 gegeben.
Im HSK wird die Vielzahl der erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen, von insgesamt 5,6 Mio. € benannt und inhaltlich untersetzt, die sich in ihrer Umsetzung planmäßig bis zum Jahr 2017 erstrecken werden. Dabei wurde durch die Verwaltung der kontinuierlich verlaufende Umsetzungsprozess entsprechend den festgelegten Termin- und Maßnahmeplänen für die jeweiligen Maßnahmen konkret aufgezeigt.
Aus Sicht der Kämmerin liegt mit dem HSK und dem Haushaltsplan eine fundierte und schlüssige Beschlussvorlage für die Entscheidung der Stadtverordneten in der SVV am 01.10.2014 vor, um damit den Grundstein für die künftige Handlungsfähigkeit der Stadt zu setzen.
Quelle: Stadt Eisenhüttenstadt