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NIEDERLAUSITZ aktuell

Grundstückseigentümer der Senftenberger Innenstadt sollten noch bis 30. November Ablösevereinbarungen unterzeichnen

7:09 Uhr | 9. November 2012
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Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

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Cottbus feiert erstmals deutsch-polnisches Bürgerfest - Wein & Kulinarik vom 20. bis 22.06.
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Im Rahmen des Cottbuser Stadtfestes findet vom 20. bis 22. Juni 2025 erstmals das Deutsch-polnische Bürgerfest auf dem Klosterplatz statt. Anlass ist das 50-jährige Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Cottbus und ...Zielona Góra. Der historische Platz soll die Kulisse für ein kulinarisches und kulturelles Programm mit regionalen und polnischen Spezialitäten, Musik und Informationen zu grenzüberschreitenden Projekten bieten.

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