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NIEDERLAUSITZ aktuell

Grundstückseigentümer der Senftenberger Innenstadt sollten noch bis 30. November Ablösevereinbarungen unterzeichnen

7:09 Uhr | 9. November 2012
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Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

Die Innenstadt von Senftenberg befindet sich seit über 15 Jahren im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“. Im Rahmen dieses Programms fließen zahlreiche Fördermittel zur Erneuerung des historischen Stadtzentrums. Die Erfolge sind allerorten in der Innenstadt zu sehen.
Mit dem bevorstehenden Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahme werden die Abrechnung der gesamten Fördermittel vorgenommen und Grundstücks­eigentümer zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen herangezogen. Die Höhe der Ausgleichsbeträge richtet sich nach der Lage und der Größe des Grundstücks.
Bürgerinnen und Bürger können nach einem Beschluss der Stadtverordneten­versammlung bei vorzeitiger Ablösung der Ausgleichsbeträge einen Rabatt erhalten. Bisher haben von den möglichen Antragstellern 136 eine vorzeitige Ablöse in Anspruch genommen.
„Die vorzeitige freiwillige Entrichtung der Ausgleichsbeträge sollte von den Bürgern unbedingt genutzt werden, um den Vorteil der gestaffelten Reduzierung zu erhalten“, erläutert Bürgermeister Andreas Fredrich. „So wird noch bis 31. Dezember 2012 eine Reduzierung um 5 Prozent gewährt. Dabei ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend“, so das Stadtoberhaupt weiter. Um die Frist 31. Dezember 2012 zu wahren, müssen Anträge bis spätestens 30. November bei der Stadt Senftenberg vorliegen.
Die bis Ende 2012 eingezahlten Gelder kommen der weiteren Gestaltung der öffentlichen Räume in der Innenstadt zugute. „Übrigens zählt auch der Jüttendorfer Anger zum Sanierungsgebiet und Ablösevereinbarungen können bereits geschlossen werden, auch wenn die Sanierung erst im kommenden Jahr abgeschlossen wird“, ergänzt Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich.
Nach dem 31. Dezember 2012 wird keine Reduzierung mehr gewährt. Die danach gezahlten Ausgleichsbeträge fließen an das Land Brandenburg und kommen leider nicht mehr der Stadt Senftenberg zugute.
Die Antragstellung ist einfach über einen formlosen Antrag möglich. Die notwendigen Angaben können beim Stadtplanungsamt erfragt werden. Bürgerinnen und Bürgern können sich dazu gern an Manuela Drost und Andrea Fischer wenden.
Quelle: Stadt Senftenberg

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Neuer Lausitz Park in Cottbus | Die ersten Stimmen vom NL-Rundgang kurz vor Neueröffnung
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Kurz vor der Lausitz Park Cottbus Neueröffnung am Donnerstag gab es heute nochmal einen exklusiven Einblick für unsere Gewinner aus der NL-Community. Laut der Centermanagerin Sylke Schulz-Apelt geht es jetzt ...nochmal an den Feinschliff. Am großen Eröffnungstag warten dann laut dem Lausitz Park viele kleine Angebote und Überraschungen für Jung und Alt. Der offizielle Banddurchschnitt im Marktkauf findet am Donnerstag um 8 Uhr statt, die Geschäfte öffnen dann zu 9:30 Uhr erstmalig ihre Türen.

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Cottbus | Tausende Besucher bei Branitzer Gartenfestival 2025
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Trotz wechselhaften Wetters zog das Gartenfestival Park & Schloss Branitz in der Historischen Schlossgärtnerei am Wochenende Tausende Besucher an, die sich von regionaler Gartenkunst, handgemachten Unikaten und kulinarischen Leckerbissen verzaubern ...ließen. Das teilte der Veranstalter heute mit. Ein besonderes Highlight war erneut der Blumensteckwettbewerb, bei dem über 1000 Gäste ihre Favoriten aus 47 floralen Kunstwerken wählten. Martina Schulz und Marie-Luise Roder von der Kreativen Floristik Kiekebusch holten sich den ersten Platz. Das nächste Gartenfestival findet traditionell Ende Mai 2026 statt. 

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