Nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einer Geflügelhaltung in Bestensee hat sich das Virus weiter ausgebreitet. Wie der Landkreis Dahme-Spreewald mitteilte, wurden in weiteren Laborproben zusätzliche Infektionen bestätigt. Insgesamt sind dadurch mehr als eine halbe Million Tiere betroffen. Zudem wurde die Tierseuche auch bei einer Kleinsttierhaltung in Königs Wusterhausen nachgewiesen. Die Behörden haben daraufhin ihre Schutzmaßnahmen ausgeweitet.
Virus ausgebreitet
Nach Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) inzwischen in weiteren Stallanlagen eines gewerblichen Geflügelbetriebes in Bestensee nachgewiesen worden. Insgesamt seien von dem Ausbruchsgeschehen weitere 510.000 Tiere betroffen. Die Behörde ordnete deshalb die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der Tiere im betroffenen Bestand an. Gleichzeitig laufen die epidemiologischen Ermittlungen weiter. Zusätzlich wurde die Krankheit auch bei fünf toten Hühnern in einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen festgestellt. Diese Haltung liegt nach Angaben des Landkreises außerhalb der zunächst festgelegten Schutzzone von drei Kilometern.
„Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen“, erklärte Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald laut Mitteilung.
Schutz- und Überwachungszonen erweitert
Aufgrund der neuen Nachweise wurde die bestehende Tierseuchenallgemeinverfügung angepasst und die Schutz- sowie Überwachungszonen erweitert.
Zur erweiterten Schutzzone gehören nun:
• Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
• Stadt Mittenwalde mit den Ortsteilen Gallun, Motzen und Schenkendorf
• Stadt Königs Wusterhausen mit den Ortsteilen Zeesen und Senzig
• Gemeinde Heidesee mit dem Ortsteil Gräbendorf
Auch die Überwachungszone wurde deutlich ausgeweitet. Sie umfasst nun unter anderem weitere Ortsteile von Bestensee, Mittenwalde, Königs Wusterhausen und Heidesee sowie die Stadt Wildau, Teile von Schönefeld, Schulzendorf, Zeuthen, das Amt Schenkenländchen sowie angrenzende Bereiche der Landkreise Teltow-Fläming und Oder-Spree. Auch der Berliner Ortsteil Schmöckwitz ist laut Verfügung betroffen.
In den festgelegten Zonen gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche. Dazu zählen unter anderem eine strikte Stallpflicht für Geflügel sowie ein Verbringungsverbot für gehaltene Vögel, Fleisch, Eier und Bruteier. Auch Geflügelmärkte, Messen oder Tierschauen sind untersagt.
Der Landkreis ruft Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter dazu auf, ihre Tiere besonders aufmerksam zu beobachten und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Bei Auffälligkeiten oder Krankheitssymptomen sollen Tierhalter umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald informieren.
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