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NIEDERLAUSITZ aktuell

Bretschneider: „Sanierung des Restloches 4 in Annahütte erfolgreiches Beispiel der Braunkohlesanierung“

18:03 Uhr | 18. September 2008
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nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

nfrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider nahm heute an der Abschlussveranstaltung der Sanierung des ehemaligen Restloches 4 Annahütte teil. Aus dem ehemaligen Tagebau wurden mehr als 158.000 Kubikmeter verseuchtes Wasser, 11.000 Kubikmeter stark kontaminierter Schlamm gehoben, gereinigt und entsorgt und das Restloch 4 wurde verfüllt. Auf dem Areal des ehemaligen Restloches 4 sollen ein Stadtwald sowie ein Wirtschafts- und Spazierweg entstehen. Seit 2003 wurde die Sanierung mit rund 9 Millionen Euro finanziert.
„Ich freue mich, dass heute die Sanierung des ehemaligen Tagebaus in Annahütte beendet werden kann. Bis hier war es ein langer und nicht immer einfacher Weg.”, erklärte Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider. Aufgrund der giftigen Stoffe aus der Bleiglasherstellung und der Mülldeponie seien die Sanierungsaufgaben am Restloch 4 weit über die konventionelle Bergbausanierung hinaus gegangen, so der Staatssekretär. „Die Braunkohlesanierung in der Lausitz ist auf einem guten Weg, muss auch daher über das Jahr 2012 hinaus fortgeführt werden. Daher ist ein weiteres Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung notwendig. “, betonte Bretschneider.
Eine Tafel am Restloch 4 dokumentiert die Geschichte des 4,8 Hektar großen Tagebaus „Heye 1″. Der ehemalige Tagebau Annahütte wurde seit den 50er Jahren als Müllkippe genutzt. Zudem existierte eine industrielle Abwasserabsetzanlage aus der Bleiglasherstellung. Hierdurch war das Gewässer mit Arsen, Flußsäure und anderen flüssigen Schadstoffen verseucht. Mit dem Sanierungsplan Annahütte-Poley vom Juni 1998 wurde die Schließung des Restloches beschlossen. Viele wissenschaftliche Einrichtungen erbrachten Vorschläge zur Sanierung, wobei das Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH die erfolgversprechendsten Planungen erbrachte. Nach den Planungs- und Ausschreibungsphasen begann die Sanierung des Restloches 4 im Jahr 2005 mit der Sümpfung und Wasseraufbereitung. Es erfolgte die Schlammentnahme, -aufbereitung und -entsorgung. Seit 2007 wurde das Restloch verfüllt. Im Frühjahr 2009 wird das Areal begrünt.
Finanzgrundlage und Regelung für die gemeinsame Zuständigkeit der ostdeutschen Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) und dem Bund für die Braunkohlesanierung der mit der Wende eingestellten Tagebaue sind Verwaltungsabkommen. Sie beinhalten die bergrechtliche Grundsanierung, Möglichkeiten zur Abwehr nachteiliger Folgen des Grundwasseranstiegs und die Folgennutzung der ehemaligen Tagebaue. Das geltende IV. Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung läuft in der Förderperiode 2008 bis 2012. Dabei wird die Flächensanierung und Regionalentwicklung in Brandenburg mit rund 480 Millionen Euro gefördert. Der Finanzbeitrag Brandenburgs zum IV. Verwaltungsabkommen beträgt rund 180 Millionen Euro.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

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