Zum 1. Juni 2014 tritt die „Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ in Kraft. Ein neues Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen löst die bishe-rige Beförderungserlaubnisverordnung dann vollständig ab. Über die wesentlichen Änderungen, die auf Unternehmen zukommen, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus in einer Veranstaltungsreihe und in einem Merkblatt.
Betroffen sind erstmals neben gewerbsmäßigen Sammlern und Beförderern auch Unternehmen, deren Tätigkeit nicht ausschließlich der gewerbsmäßige Transport von Abfällen ist. Dies betrifft z. B. Unternehmen, die eigene Abfälle oder Bauteile des Kunden mitnehmen oder auch Transportunternehmen, die vorrangig Waren ausliefern, aber auf Kundenwunsch Altgeräte oder Verpackungen zurücknehmen.
Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind nicht gewerbsmäßig tätige Unternehmen, die im Rahmen ihres wirtschaftlichen Betriebs jährlich nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle und 20 Tonnen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder befördern.
Die Anzeige und die Erlaubnisausstellung erfolgen künftig elektronisch über das Web-Portal der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) unter https://aev.sbb-mbh.de. Bei der elektronischen Anzeige zahlt der Antragsteller gegenüber der herkömmlichen Variante mit Papier 50 Prozent weniger Gebühren.
Zu wesentlichen Änderungen und zur Umsetzung der Verordnung in Brandenburg informiert die IHK Cottbus in einer Veranstaltungsreihe.
Freitag, 28.3.2014
10:00 – 13:00 Uhr IHK Cottbus
03046 Cottbus, Goethestraße 1
Dienstag, 4.3.2014
10:00 – 12:00 Uhr IHK Geschäftsstelle Herzberg
Torgauer Straße 44-47, 04916 Herzberg
Donnerstag, 6.3.2014
16:00 – 18:00 Uhr IHK Geschäftsstelle Senftenberg
Schulstraße 2-8, 01968 Senftenberg
Dienstag, 25.3.2014
10:00 – 12:00 Uhr IHK Geschäftsstelle Schönefeld
Mittelstraße 5, 12529 Schönefeld
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